Journalisten inhaftiert : Menschenrechtsgerichtshof verurteilt die Türkei
- -Aktualisiert am
Murat Sabuncu (l.) und Ahmet Sik im März 2018 in Istanbul Bild: AFP
Die Türkei habe mit der Inhaftierung von Journalisten deren Meinungsfreiheit und das Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzt. Jeweils 16.000 Euro Schadenersatz soll Istanbul zahlen. In der Türkei sind die Fälle noch anhängig.
Im bedeutendsten Fall der Verletzung der Pressefreiheit in der Türkei hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei verurteilt, weil mit der Inhaftierung von acht Journalisten und einem Geschäftsführer der Zeitung „Cumhuriyet“ die Meinungsfreiheit sowie deren Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzt worden seien. Ihnen wurde Schadenersatz von jeweils 16.000 Euro zugesprochen.

Redakteur in der Politik.
Die türkische Staatsanwaltschaft hatte ihnen Propaganda für die PKK und die Gülen-Bewegung vorgeworfen, die in der Türkei als Terrororganisationen gelten. Glaubwürdige Belege dafür legte sie nicht vor. Die Zeitung Cumhuriyet ist eine streng laizistische Zeitung, die keine Sympathien für die Gülen-Bewegung oder die PKK gezeigt hat. Die Richter in Straßburg urteilten, die Betroffenen könnten auf der Grundlage der vorgelegten Beweise nicht verdächtigt werden, terroristische Propaganda verbreitet oder Terrororganisationen unterstützt zu haben. Alle Handlungen fielen in den Bereich öffentlicher Diskussion über Dinge, die bereits bekannt waren. Sie bedeuteten keine Unterstützung für die Anwendung von Gewalt.
Nach dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 gingen die türkischen Behörden in einer breit angelegten Kampagne gegen oppositionelle Medien vor. Zeitungen wurden verboten, Journalisten wurden verhaftet. Am 31. Oktober 2016 wurden im Morgengrauen 13 Journalisten und Manager von Cumhuriyet festgenommen. Zu ihnen gehörten bekannte Journalisten des Landes wie Chefredakteur Murat Sabuncu, der Kolumnist Kadri Gürsel und der Karikaturist Musa Kart. Die Angeklagten blieben zwischen sieben und 16 Monaten im Gefängnis.
Eine Klage vor dem Verfassungsgericht blieb ohne Antwort, so dass sich die Anwälte im März 2017 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wandten. Ein Istanbuler Gericht verurteilte die Angeklagten am 23. April 2018 wegen des Straftatbestands des Terrorismus zu Strafen bis zu 43 Jahren Haft. Im März 2019 urteilte das türkische Verfassungsgericht, dass bei neun Personen die Inhaftierung keine Verletzung der Meinungsfreiheit und keine Freiheitsberaubung sei. Die zehnte Person, Kadri Gürsel, setzten sie jedoch auf freien Fuß. Die Fälle der „Cumhuriyet“-Mitarbeiter sind in der Türkei weiter vor Gericht anhängig, auch wenn inzwischen alle wieder freigelassen wurden.