Noch kein Bußgeldbescheid für Verweigerer
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Demonstration gegen die Impfpflicht am 14. Februar in Rom Bild: EPA
Eigentlich sind in Italien für Verstöße gegen die Impfpflicht seit drei Wochen Bußgelder vorgesehen. Aber der Datenschutz und andere Hindernisse verzögern die Weitergabe von Impfdaten.
Fast drei Wochen nach dem Stichtag für Bußgeldzahlungen wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht für Personen über 50 Jahre ist in Italien noch kein einziger Bußgeldbescheid verschickt worden. Wie italienische Medien am Freitag berichteten, könnte sich der Beginn der Versendung von Bescheiden noch Monate verzögern. Denn das für die Versendung der Bescheide zuständige Steueramt verfügt noch nicht über die Liste der Namen und Anschriften jener gut 1,4 Millionen Personen, die gegen die altersbezogene allgemeine Impfpflicht verstoßen haben. Diese Liste muss zuerst das Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit der zentralen Datenverarbeitungsbehörde des Finanzministeriums (Sogei) erstellen.
Seit dem 8. Januar sind alle in Italien lebenden Personen, die 50 Jahre alt sind oder bis zum 15. Juni das fünfzigste Lebensjahr vollenden, zur Impfung gegen das Coronavirus verpflichtet. Wer gegen die Impfpflicht verstößt, muss 100 Euro Bußgeld bezahlen. Der Stichtag für die Versendung der ersten Bußgeldbescheide war der 1. Februar. Gegenwärtig debattieren die Ministerien und die Steuerbehörde noch mit dem Amt des Datenschutzbeauftragten darüber, ob eine Weitergabe der Liste aus datenschutzrechtlichen Gründen überhaupt möglich ist. Bisher gibt es kein zentrales Register zu den nach Schätzung des Sonderkommissars für Pandemiebekämpfung gut 1,4 Millionen ungeimpften Personen über 50 Jahre.
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