Wegen Rauschgifthandel : „Ibiza-Detektiv“ muss in Haft
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Julian Hessenthaler im September 2021 in St. Pölten Bild: dpa
Julian Hessenthaler ist der mutmaßliche Drahtzieher hinter dem „Ibiza-Video“, das Heinz-Christian Strache zu Fall brachte. Nun muss er dreieinhalb Jahre in Haft. Er hat nach Ansicht des Gerichts mit Rauschgift gehandelt.
Der sogenannte Ibiza-Detektiv Julian Hessenthaler ist am Mittwoch vom niederösterreichischen Landesgericht in St. Pölten wegen Rauschgifthandel und weiterer Delikte zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Er hat nach den Vorwürfen der Anklage, denen das Schöffengericht folgte, 2017 und 2018 insgesamt 1,25 Kilogramm Kokain an einen Bekannten zu einem Grammpreis von 40 Euro übergeben. Außerdem hat er mehrere gefälschte Dokumente wie Führerscheine verwendet. Die Verteidigung will das Urteil anfechten, es ist damit nicht rechtskräftig.
Hessenthaler hatte die Urkundendelikte gestanden, bestritt aber den schwerer wiegenden Rauschgift-Vorwurf und bezeichnete sich als Opfer einer Intrige. Nach seiner Darstellung sei das Kokain plaziert worden, um gegen ihn einen Vorwurf zu konstruieren. Grund dafür sei, dass er 2017 dem damaligen Vorsitzenden der rechten FPÖ, Heinz-Christian Strache, eine Videofalle auf Ibiza gestellt hatte. Die Veröffentlichung des Videos im Mai 2019, auf dem Strache einer vermeintlichen russischen Oligarchennichte staatliche Begünstigung als Gegenleistung für politische Unterstützung in Aussicht stellte, kostete den inzwischen zum Vizekanzler aufgestiegenen Strache die politische Karriere und sprengte die damalige ÖVP-FPÖ-Koalition unter Sebastian Kurz (ÖVP). Anklage und Urteil nehmen keinerlei Bezug auf diese Affäre.
In dem Verfahren, das unter großem Medieninteresse seit September 2021 geführt wurde, wies die Staatsanwaltschaft die Behauptung zurück, dass Hessenthaler wegen des Ibiza-Videos verfolgt werde. Das sei ein „Ablenkungsmanöver“, bekräftigte die Staatsanwaltschaft im Schlussplädoyer. Die Ermittlungen seien durch einen Zufallsfund von Rauschgift in einem Staubsaugerbeutel im Keller der späteren Hauptbelastungszeugin veranlasst worden. Auch ein früherer Geschäftspartner Hessenthalers habe glaubwürdig ausgesagt. Die Verteidigung hatte darauf hingewiesen, dass die Aussagen dieser beiden – die früher miteinander liiert waren – einander in mehreren Details widersprachen beziehungsweise im Laufe des Verfahrens korrigiert wurden. Das Gericht hatte schon anlässlich von Haftprüfungsterminen befunden, dass die Widersprüche im Rahmen üblicher Unschärfen lägen und außerdem Zeuginnen bedroht worden seien.
Die Verteidigung unterstellte Beamten und der Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen. Beamte sollen demnach sogar manipulativ eingegriffen haben, indem sie Belastungszeugen instruiert hätten, wie sie aussagen sollten. Grund dafür sei ein „korruptionsanfälliges politisches System“ in Österreich, das geschützt werden solle, indem an einem „Whistleblower“ ein Exempel statuiert werde.
Dieser Sichtweise folgte das Gericht nicht. Es blieb aber in seinem Urteil deutlich unter der möglichen Höchststrafe von 15 Jahren. Die Untersuchungshaft Hessenthalers wird angerechnet. Er war nach Bekanntwerden des „Ibiza-Videos“ untergetaucht und wurde im Dezember 2020 in Berlin festgenommen.