Die Staatsanwaltschaft gegen Sebastian Kurz
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Sebastian Kurz am 12. Mai in Wien Bild: AFP
Der österreichische Bundeskanzler soll im Juni 2020 vor dem parlamentarischen „Ibiza“-Untersuchungsausschuss gelogen haben. Kurz bestreitet die Vorwürfe – und hat einen Rücktritt bereits ausgeschlossen.
Nächste Woche stehen große Dinge an, die Österreicher dürfen nach mehr als einem halben Jahr wieder in ihr geliebtes Kaffeehaus gehen. Vermutlich hätte Sebastian Kurz lieber darüber gesprochen, als der ORF den Bundeskanzler am Mittwochabend zu einem fast halbstündigen Interview in seine Hauptnachrichtensendung eingeladen hatte. Aber Anlass und Thema waren etwas unangenehmer. Es ging um Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn aufgenommen hat. Der Chef der christdemokratischen ÖVP wird mit dem Status eines „Beschuldigten“ geführt.
Der Vorwurf lautet, Kurz habe vor dem parlamentarischen „Ibiza“-Untersuchungsausschuss gelogen, als er am 24. Juni 2020 als „Auskunftsperson“ befragt wurde. Das ist ein Strafdelikt, das im äußersten Fall mit drei Jahren Haft bestraft wird. Es ging in jener Sitzung des U-Ausschusses um Konstruktion und Postenbesetzungen einer Holding von Unternehmensbeteiligungen der Republik Österreich, der Öbib. Das spielte sich während der „türkis-blauen“ Regierungszeit ab, als Kurz mit seiner christdemokratischen ÖVP mit der rechten FPÖ koalierte, also zwischen Ende 2017 und Mai 2019, als die Koalition wegen der Ibiza-Affäre des damaligen FPÖ-Vorsitzenden Heinz-Christian Strache auseinanderbrach. Inzwischen regiert Kurz zusammen mit den Grünen.
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