Frankreich will das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufnehmen
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Französinnen demonstrieren für das Recht auf Abtreibung nach der Entscheidung des amerikanischen Supreme Court. Bild: EPA
Frankreich hat bereits vor Jahrzehnten Abtreibungen legalisiert. Damit das auch so bleibt, soll das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch nun noch stärker gesichert werden.
Frankreich will dem Recht auf Abtreibung Verfassungsrang geben. Die neue Vorsitzende der Präsidentenfraktion in der Nationalversammlung, Aurore Bergé, hat einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. Artikel 66 der französischen Verfassung soll durch einen zweiten Absatz ergänzt werden, wonach „niemandem das Recht auf Schwangerschaftsabbruch entzogen werden kann“. Artikel 66 Absatz 1 ist bereits ein Gegenentwurf zur amerikanischen Rechtsprechung und besagt: „Niemand kann mit der Todesstrafe verurteilt werden.“ Die Formulierung des geplanten zweiten Absatzes entspricht einem 2019 von den Sozialisten in die Nationalversammlung eingebrachten Gesetzentwurf, der damals von der Präsidentenfraktion abgelehnt wurde.
Die damalige Vorsitzende des Rechtsausschusses, Yaël Braun-Pivet, wies das Vorhaben der linken Parteien zurück: „Man muss keine Ängste schüren, wenn in anderen Ländern Rechte bedroht werden.“ Jetzt will Braun-Pivet sich zur Präsidentin der Nationalversammlung wählen lassen und hat ihre Meinung geändert: „Für alle, die für das Abtreibungsrecht und die Freiheit der Frauen gekämpft haben, dürfen wir niemals in der Wachsamkeit nachlassen.“ Das Recht auf Abtreibung müsse durch die Verfassung geschützt werden. Auch Premierministerin Elisabeth Borne hat sich für die Verfassungsänderung ausgesprochen. Die Parteien des linken Wahlbündnisses NUPES unterstützen das Vorhaben.
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