Unbedingter Respekt vor der Herrschaft des EU-Rechts?
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Das letzte Wort in der EU-Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Bild: dpa
Ungarn, Deutschland, Brexit: Die europäische Rechtsgemeinschaft muss sich bewähren. Der Streit über Rechtsstaatsverstöße, Anleihenankäufe und den Austritt der Briten belastet die EU.
Das letzte Wort? Das hat in Europa grundsätzlich der Europäische Gerichtshof. Ihm ist von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgegeben worden, über das Europäische Recht zu wachen. Es ist der Gerichtshof, der dann am Ende eines Verfahrens feststellt, dass etwa Deutschland (wegen der Haltung seines Bundesverfassungsgerichts) oder Polen (wegen fehlender Unabhängigkeit seiner Justiz) oder Ungarn (wegen eines Gesetzes, das gegen europäische Grundrechte verstößt) verurteilt werden. Das kann nationale Empfindlichkeiten verletzen; genauso wie der Europäische Gerichtshof empfindlich reagiert, wenn er an seine vertraglichen Grenzen erinnert wird.
Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs, der belgische Staatsrechtslehrer Koen Lenaerts, hat kürzlich auf einer Veranstaltung der Vereinigung der Europäischen Jurastudenten ELSA unter Beteiligung der F.A.Z. zum Thema „The European Project beyond Corona“ eindringlich hervorgehoben, wie wichtig der soziale Zusammenhalt, aber auch die richterliche Unabhängigkeit in der Europäischen Union seien. Dabei wies er die Vorstellung eigenen Machtstrebens des Europäischen Gerichtshofs zurück. Zugleich erinnerte er an den Einfluss europäischen Rechts in der Welt, etwa mit Blick auf den Datenschutz insbesondere gegenüber transnationalen Internetgiganten. Gerade die Corona-Krise habe schließlich gezeigt, wie gefragt die Europäische Union bei den Bürgern sei.
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