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Europäischer Gerichtshof : Spanischer Etappensieg gegen Puigdemont

Immunität aufgehoben: Carles Puigdemont im Europäischen Parlament Bild: EPA

Belgien weigert sich, den katalanischen Separatisten Carles Puigdemont an Spanien auszuliefern. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes schwächt jetzt die belgische Position.

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          Gespannt warteten Carles Puigdemont und sein Richter auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Sie könnte ein weiterer Schritt sein, um die Auslieferung des früheren katalanischen Regionalpräsidenten zu erleichtern. Nach dem illegalen Unabhängigkeitsreferendum war der katalanische Separatist im November 2017 nach Belgien geflohen, wo er mittlerweile dem Europäischen Parlament angehört. Am Dienstag schränkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Möglichkeiten Belgiens ein, die Auslieferung katalanischer Separatisten zu verweigern.

          Hans-Christian Rößler
          Politischer Korrespondent für die Iberische Halbinsel und den Maghreb mit Sitz in Madrid.

          Vor dem EuGH ging es eigentlich um den früheren katalanischen Kulturminister Lluís Puig, aber dessen Fall hat auch Auswirkungen auf Puigdemont. Spanien verlangt die Auslieferung des Ministers, dem die Staatsanwaltschaft Veruntreuung und Ungehorsam vorwirft. Nach Ansicht der belgischen Richter ist nicht der Oberste Gerichtshof in Madrid zuständig; der Fall gehöre vor katalanische Gerichte. Zudem könnten bei einer Auslieferung Grundrechte wie die Unschuldsvermutung gefährdet sein.

          Richter: Europäischer Haftbefehl darf nur ausnahmsweise nicht vollstreckt werden

          Der spanische Ermittlungsrichter Pablo Llarena hatte dem Gericht 2021 eine Frage vorgelegt, in der es um die Weigerung der belgischen Justiz ging, die Katalanen an Spanien auszuliefern. Jetzt betonte das EuGH, dass die Verweigerung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls „Ausnahmecharakter“ haben müsse. Das könne zum Beispiel nur bei einer möglichen Verletzung der Grundrechte der Fall sein.

          Schon im vergangenen Sommer hatte der Generalanwalt Jean Richard de la Tour sich die spanische Position weitgehend zu eigen gemacht und in seinem Antrag festgestellt, dass Belgien nicht die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofs für den Erlass eines Europäischen Haftbefehls infrage stellen könne. Auch könne es eine Auslieferung wegen einer möglichen Verletzung der Grundrechte nicht verweigern, wenn nicht nachweisbar sei, dass Spanien die Grundrechte einer größeren Gruppe systematisch verletze.

          Für den spanischen Ermittlungsrichter bedeutet die Entscheidung des EuGH einen Etappensieg. In einem weiteren Schritt wird die europäische Justiz in den nächsten Monaten endgültig klären, ob das Europaparlament Puigdemonts Immunität zu Recht aufgehoben hat. Im März 2021 hatte das Europäische Parlament diesen Rechtsschutz aufgehoben, weil nach Ansicht einer Mehrheit des Parlaments Puigdemont und seinen Mitstreitern in Spanien Taten zur Last gelegt werden, die aus der Zeit vor ihrer Mitgliedschaft im Straßburger Haus stammen.

          Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) wies im vergangenen Juli eine Klage gegen diese Entscheidung als unzulässig ab. Die 2019 ins EU-Parlament gewählten Katalanen Puigdemont und Antoni Comín können ihre Mandate deshalb weiterhin nicht antreten.

          In Spanien trägt wohl auch die jüngste Strafrechtsreform dazu bei, eine Auslieferung Puigdemonts zu erleichtern. Richter Llarena aktualisierte vor Kurzem den Haftbefehl gegen ihn. Nach der Streichung des „Aufruhr“-Delikts wird Puigdemont nur noch die Veruntreuung von Steuergeldern und „Ungehorsam“ vorgeworfen. Wegen der Nutzung staatlicher Mittel für das von der spanischen Justiz verbotene Referendum über die katalanische Unabhängigkeit 2017 könnten ihm und seinen Mitstreitern Toni Comín und Lluís Puig mehrjährige Freiheitsstrafen drohen. Eine Auslieferung wegen dieses Delikts, das auch in anderen europäischen Staaten existiert, wäre nach Einschätzung spanischer Juristen einfacher als wegen des Aufruhr-Vorwurfs, den es als Straftatbestand andernorts nicht gibt.

          Früheren spanischen Auslieferungsanträgen hatten Gerichte in Belgien, Deutschland und Schottland nicht Folge geleistet, weil sie den anfangs erhobenen Vorwurf der „Rebellion“ nicht anerkannten. 2019 entschied auch Spaniens Oberster Gerichtshof, dass die „Episoden von Gewalt“, zu denen es vor und nach dem Referendum 2017 gekommen war, für eine Verurteilung wegen Rebellion nicht gravierend genug gewesen seien.

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