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Revolution in der Ukraine : Regierung behindert Aufklärung der „Majdan-Morde“

Demonstranten auf dem Majdan in Kiew im Februar 2014. Trotz Informationen aus erster Hand sind bei solchen Ereignissen Journalisten von Nöten, die sie aufbereiten und auf Authentizität prüfen. Bild: AFP

Die Regierung in Kiew hat nach Ansicht internationaler Fachleute die Aufklärung der „Majdan-Morde“ massiv gestört. Innenministerium und Geheimdienst schützten die kampferfahrenen Männer einer Spezialeinheit.

          3 Min.

          Die ukrainischen Behörden haben die Aufklärung der „Majdan-Morde“ vom Februar 2014 nach Ansicht eines internationalen Expertengremiums monatelang systematisch behindert, um belastete Sonderpolizisten ungestört im Kampf gegen die russische Intervention im Osten des Landes einsetzen zu können. Die „Internationale Beratergruppe“ war unmittelbar nach der ukrainischen Revolution vom Frühjahr 2014 vom Generalsekretär des Europarats eingesetzt worden, um die juristische Aufarbeitung der blutigen Konflikte vor und nach dem Sturz des damaligen von Russland beeinflussten Präsidenten Viktor Janukowitsch zu begleiten.

          Konrad Schuller
          Politischer Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.

          Die Kämpfe zwischen proeuropäischen Demonstranten, Sonderpolizei und Schlägern des Regimes haben nach Ansicht der internationalen Ermittler insgesamt zwischen 78 und 92 Demonstranten sowie 13 Polizisten das Leben gekostet. Auf dem Höhepunkt,  am 20. Februar 2014, wurden alleine 49 Personen auf dem Kiewer „Majdan“ getötet. Tags darauf verließ Janukowitsch die Hauptstadt ins Exil nach Russland.

          Die nach der Revolution eingesetzte und danach in mehreren Wahlen bestätigte prowestliche ukrainische Führung, und zwar vor allem das Innenministerium und der Geheimdienst SBU, hat allerdings nach Ansicht der internationalen Experten bei der Aufklärung dieser Bluttaten nicht nur versagt, sondern die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft systematisch behindert. „Die Beratergruppe kommt zu dem Schluss, dass die Einstellung des Innenministeriums zur Generalstaatsanwaltschaft unkooperativ und in mancher Hinsicht obstruktiv gewesen ist“, heißt es in dem Bericht, der am Dienstag vorgestellt wurde. Das habe eine „ernsthafte negative Wirkung auf die Ermittlungen“ gehabt. Es gebe außerdem „Grund zur Annahme, dass der (Geheimdienst) SBU es versäumt hat, angemessen mit der Generalstaatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten“. In der Folge habe es bis heute keine „substanziellen Fortschritte“ bei den Ermittlungen gegeben. Das ukrainische Innenministerium hat Anfragen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu diesen Vorwürfen bis Dienstag Mittag nicht beantwortet.

          Aus dem Bericht geht hervor, dass die Generalstaatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen zu der Annahme gekommen ist, die tödlichen Schüsse auf dem „Majdan“ am 20. Februar seien zum größten Teil von Polizisten der Sondereinheit „Berkut“ abgegeben worden. Die Verletzungen der Opfer deuteten auf Sturmgewehre der Marke Kalaschnikow, Kaliber 7,62mm hin, wie sie von „Berkut“ benutzt würden. Der Verdacht habe sich gegen eine bestimmte Untereinheit unter dem Kommando eines Berkut-Offiziers namens Dmytro Sadownyk gerichtet, weil die Gewehre dieser Männer, die mutmaßlichen Tatwaffen, nach dem Einsatz samt der dazu gehörenden Dokumentation spurlos verschwunden seien.  

          Die internationalen Ermittler zitieren Äußerungen des ukrainischen Innenministers Arsen Awakow und des Präsidenten Petro Poroschenko, die darauf hindeuten, dass die neue, pro-europäische Führung die verdächtigen Sonderpolizisten von „Berkut“ geschützt haben könnte, um sie mit ihrer Kampferfahrung gegen die von Russland unterstützten Separatisten im ostukrainischen Industrierevier Donbass einsetzen zu können. So habe Awakow etwa in einem Brief an die Generalstaatsanwaltschaft vom 12. Mai 2014 darauf hingewiesen, dass Strafverfahren gegen Sicherheitsbeamte „schwerwiegende Wirkungen auf deren psychischen Zustand“ haben könnten. Die Folge könnten „mangelnde Initiative und Versagen bei der Erfüllung ihrer Pflichten“ sein. Der Innenminister habe die Staatsanwaltschaft deshalb gebeten, zu erwägen, ob ihre Ermittlungen „auf Handlungen konzentriert werden können, die nicht die Anwesenheit von Sicherheitsbeamten erfordern“. 

          Äußerungen Poroschenkos gehen in dieselbe Richtung. Der Bericht zitiert aus einem Interview des Präsidenten vom vergangenen August, in dem dieser eine Amnestie für solche Beamte erwogen habe, die zwar zu den Polizeikräften am „Majdan“ gehört hätten, jetzt aber im Osten kämpften. So eine Amnestie könne gerechtfertigt werden, weil diese Männer „ihre Schuld mit ihrem Blut gesühnt“ hätten.

          Die Expertengruppe des Europarats zählt eine große Zahl von Fällen auf, in denen Innenministerium, Geheimdienst und Gerichte die Generalstaatsanwaltschaft infolge dieser Linie behindert hätten. Ein Hauptverdächtiger, der Berkut-Offizier Sadownyk,  habe unter ungeklärten Umständen entkommen können, und die beiden aktivsten Ermittler, unter ihnen der stellvertretende Generalstaatsanwalt Olexij Bahanez, hätten im Spätsommer ihre Posten verloren.

          Die Berichterstatter stellen allerdings auch fest, dass es neuerdings wieder hoffnungsvolle Entwicklungen gebe. Generalstaatsanwalt Vitali Jarema, der die beiden Ermittler kaltgestellt hatte, sei mittlerweile selbst nicht mehr im Amt, und neuerdings habe man wieder Verfahren gegen 20 Verdächtige eingeleitet, von denen allerdings 18 längst abgetaucht seien. Außerdem wurden die geschassten  Ermittler im Umfeld von  Bahanez zeitweise wieder eingesetzt.

          Ob dem scheiternde Verfahren um die „Hundertschaft im Himmel“ mit diesem Neuanfang wirklich wieder neues Leben eingehaucht werden kann, steht allerdings in den Sternen. Am 25 März nämlich hat der neue Generalstaatsanwalt Viktor Schokin den gerade wieder eingesetzten Bahanez schon wieder abgezogen. Wie es hieß, ist gegen ihn ein dienstliches Verfahren im Gange; wenige Tage zuvor war gegen seinen Sohn, der ebenfalls Staatsanwalt ist, der Vorwurf erhoben worden, er habe sich Dienstvergehen im Zusammenhang mit dem Betrieb illegaler Spielsalons zuschulden kommen lassen.

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