Senat billigt Gesetz : Belgien erlaubt Sterbehilfe für Kinder
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Der sozialistische Senator Philippe Mahoux unterstützt das neue Sterbehilfe-Gesetz Bild: AFP
Der belgische Senat hat mit großer Mehrheit ein Gesetz gebilligt, das die aktive Sterbehilfe auch bei Minderjährigen erlaubt. Die Befürworter betonen das Recht auf einen „würdevollen“ Tod, die Gegner sprechen von einer Verharmlosung des Tötens.
Als erstes EU-Land schickt sich Belgien an, aktive Sterbehilfe bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu erlauben. Der Senat, die zweite Parlamentskammer, billigte jetzt mit 50 gegen 17 Stimmen eine entsprechende Regelung. Sie orientiert sich am allgemeinen Sterbehilfegesetz von 2002, stellt aber zusätzliche Bedingungen. So müssen Patienten sich nicht nur aus freiem Willen entscheiden und glaubhaft darlegen, dass sie sich ihrer ausweglosen Lage bewusst sind. Neben zwei ärztlichen Gutachten soll es zudem erforderlich sein, einen Jugendpsychologen oder -psychiater zu Rate zu ziehen. Darüber hinaus muss es eine schriftliche Einwilligung der Eltern geben.
Anders als bei Erwachsenen soll eine Tötung auf Verlangen nur bei unerträglichen und nicht zu lindernden körperlichen Schmerzen, nicht aber bei psychisch kranken Patienten zulässig sein. Der Regelung muss noch die Abgeordnetenkammer zustimmen. Eine Mehrheit gilt auch dort als sicher, da sich nur die Christlichen Demokraten beider Landesteile und der rechtsextreme Vlaams Belang geschlossen der Ausdehnung der belgischen Sterbehilfegesetzgebung widersetzen.
In den Niederlanden gilt ein Mindestalter von 12 Jahren
Die Befürworter der neuen Vorschriften heben die Achtung vor dem Willen der Patienten und das Recht auf einen „würdevollen“ Tod hervor. Der sozialistische Senator Philippe Mahoux, der schon am allgemeinen Sterbehilfegesetz von 2002 maßgeblich beteiligt war, sagte jetzt: „Die Zeit desjenigen, der leidet, ist nicht mit der Zeit desjenigen gleichzusetzen, der Gesetze erlässt. Es ist daher Zeit, das Gesetz zu erlassen.“ Bestrebungen der Christlichen Demokraten, das Gesetz durch Festsetzung eines Mindestalters von 15 Jahren abzuschwächen, blieben ohne Erfolg. Auch ein gemeinsamer Aufruf der christlichen Kirchen und der Vertretungen der jüdischen und der muslimischen Glaubensgemeinschaften in Belgien stieß auf taube Ohren. „Wir sollten nicht den Tötungsakt verharmlosen, zumal wir für das Leben geschaffen worden sind“, hatte es in ihrer Erklärung geheißen.
In den Niederlanden gilt, auch wenn dies nicht gesetzlich geregelt ist, in der Praxis ein Mindestalter von zwölf Jahren für Sterbehilfe bei Kindern. Die Befürworter des belgischen Gesetzes verweisen darauf, dass die Festlegung eines Mindestalters nicht geboten sei, da es sich im Einzelfall erweisen müsse, ob sich die Kinder ihrer ausweglosen Lage bewusst seien und aus freien Stücken für die Sterbehilfe entschieden. Nach offiziellen Angaben gab es 2012 in Belgien 1432 Fälle von Tötung auf Verlangen. Dies entsprach einer Zunahme um ein Viertel gegenüber 2011.