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Ader in Berlin : Kritik an Ungarns Verfassungsänderung

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Bekam in Berlin auch kritische Worte zu hören: Ungarns Präsident János Áder Bild: AP/dpa

Bundeskanzlerin Merkel hat bei einem Treffen mit Ungarns Staatspräsident Áder die Verfassungsänderung durch das Parlament kritisch angesprochen. Die Europäische Kommission kündigte an, die Verfassungsnovelle zu prüfen.

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          Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bei einem Treffen mit Ungarns Staatspräsident János Áder die Verfassungsänderungen in seinem Land durch das Parlament kritisch angesprochen. Sie habe für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Zweidrittelmehrheit geworben, über die die ungarische Regierung im Parlament verfügt, verlautete nach dem Gespräch mit Ader im Kanzleramt am Dienstag aus deutschen Regierungskreisen. Merkel sagte den Angaben zufolge, die Sorgen der europäischen Partner und Freunde Ungarns unter anderem wegen der Beschränkung der Kompetenzen des Verfassungsgerichts müssten ernst genommen werden.

          Mit den Stimmen der konservativen Regierungsmehrheit hatte das ungarische Parlament am Montag die Verfassungsänderungen beschlossen. Sie ermöglichen etwa die Einschränkung von Befugnissen des Verfassungsgerichts und einen stärkeren Eingriff der Regierung in die Justiz und ins Hochschulwesen. Damit die Verfassungsänderungen in Kraft treten können, muss Ader sie als Staatsoberhaupt unterschreiben. Er gehört der rechtskonservativen Regierungspartei Fidesz an.

          Europäische Kommission will prüfen

          Bereits vor der Abstimmung im ungarischen Parlament hatte die Europäische Kommission angekündigt, die Verfassungsnovelle prüfen zu lassen. Am Dienstag konnte die Kommission noch nicht sagen, wie lange ihre Prüfung dauern wird. Ein Sprecher erinnerte aber daran, dass die Kommission in der Vergangenheit relativ schnell feststellen konnte, ob neue Rechtstexte in Ungarn mit dem EU-Recht vereinbar sind. Sollte es Einwände der Kommission geben, dann werde man mit der ungarischen Regierung in „eine Diskussion und einen Dialog“ eintreten, kündigte der Sprecher an. Er bekräftigte, dass die EU-Behörde alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen werde, um zu gewährleisten, dass Ungarn die Vorgaben des EU-Rechts beachtet. Das sind in der Regel Vertragsverletzungsverfahren, die bis zur Verhängung von hohen Geldstrafen führen können.

          Für den Europarat soll die Venedig-Kommission prüfen, ob die neue ungarische Verfassung mit dessen Rechtstexten in Einklang steht. Dazu gehört vor allem die Europäische Konvention für Menschenrechte. Kommissionspräsident José Manuel Barroso und der Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, hatten am Montag kurz nach der Verabschiedung der Verfassungsänderungen in einer gemeinsamen Stellungnahme die Sorge geäußert, die ungarischen Neuregelungen könnten gegen die Rechtsstaatlichkeit und europäische Standards verstoßen. Sie bemängelten, dass die Fachleute ihrer Häuser keine Möglichkeit erhalten hatten, vor der Verabschiedung Gespräche über die geplanten Neuerungen zu führen. Barroso und Ministerpräsident Viktor Orbán hatten in den Tagen vor der Abstimmung Briefe gewechselt und miteinander telefoniert. Orbán gab dabei nach Darstellung der Kommission aber nur eine „allgemeine Beteuerung“ ab, dass sich seine Regierung den Werten und dem Recht der EU verpflichtet fühle. Im Europaparlament wurde die ungarische Regierung von Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen kritisiert. Die Fraktion der Christlichen Demokraten (EVP), zu der auch Orbáns Fidesz gehört, verwahrte sich gegen „Vorverurteilungen“ und wollte das Ergebnis der Prüfung durch Kommission und Europarat abwarten. Das Parlament könnte nur mit einer sehr großen Mehrheit rechtliche Schritte gegen Ungarn einleiten, die ohne Zustimmung der EVP nicht zustande käme.

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