EuGH zu Polen : Richter aus dem Kommunismus sind nicht automatisch verdächtig
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Der große Verhandlungssaal des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg Bild: Marcus Kaufhold
Warschaus Regierung hat die sogenannte Justizreform stets damit begründet, Polen von den Resten des Kommunismus säubern zu wollen. Diese Argumentation hat jetzt einen Dämpfer bekommen.
Allein die Tatsache, dass ein polnischer Richter seine Laufbahn im Kommunismus begonnen hat, weckt noch keine Zweifel an seiner Unabhängigkeit. Das hat am Dienstag der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Richter in Luxemburg hoben hervor: Auch für Polens Beitritt zur Europäischen Union habe es keine Schwierigkeiten bereitet, dass Richter dort zu einem Zeitpunkt ernannt worden seien, als das Land noch keine Demokratie gewesen sei. Trotzdem habe sich Warschau Werten wie Rechtsstaatlichkeit verschreiben können.
Dem Urteil von Dienstag liegt ein zivilrechtlicher Streit am Obersten Gericht zugrunde. Dort fragte man sich, ob die drei Berufungsrichter, die zuvor mit dem Fall befasst waren, die unionsrechtlichen Erfordernisse der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit erfüllten. Einer von ihnen hat seine Laufbahn unter dem kommunistischen Regime begonnen und nach dessen Ende keinen neuen Eid abgelegt. Die beiden anderen wurden zwischen 2000 und 2018 zu Berufungsrichtern ernannt, als der daran beteiligte Landesjustizrat laut polnischem Verfassungsgericht nicht transparent und seine Zusammensetzung verfassungswidrig war. Das Oberste Gericht setzte das Verfahren deshalb aus und wandte sich mit Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof.
Der entschied nun, dass allein eine Aufnahme der Arbeit im Kommunismus die richterliche Unabhängigkeit nicht in Frage stellt. Im Hinblick auf die zwei anderen Richter stellten der Gerichtshof fest, dass sich Polens Verfassungsgericht nicht zur Unabhängigkeit des Justizrats geäußert habe. Das Urteil der Verfassungsrichter reiche insofern nicht aus, um die Berufungsrichter in Frage zu stellen.
Es sind Klarstellungen, mit denen der Gerichtshof einer regelmäßigen Argumentation der polnischen Regierung entgegentritt. Das gilt vor allem mit Blick auf Richter, die ihre Laufbahn im Kommunismus begonnen haben. Die nationalkonservative PiS-Regierung hat ihre sogenannte Justizreform stets mit der Begründung zu rechtfertigen versucht, die Justiz von den Überresten der kommunistischen Diktatur zu säubern. Die Richter in Luxemburg stellten nun klar, dass pauschale Unterstellungen keine Zweifel an der Unabhängigkeit begründen können. Es braucht konkrete Anhaltspunkte.