Europas langer Kampf um Rechtsstaatlichkeit
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Aktivisten zerreißen in Ungarn im Juli 2017 ein Plakat der Kampagne gegen George Soros. Bild: dpa
Der EuGH hält die Macht von Polens Justizminister für unionsrechtswidrig. Ungarns „Stop-Soros-Gesetz“ verwirft er. Der Kampf ums letzte Wort geht weiter.
Erst vor wenigen Wochen verurteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Polen zu einem täglichen Zwangsgeld von einer Million Euro bis zur Aussetzung der umstrittenen Disziplinarkammer. Es war ein weiterer Höhepunkt im Streit über die Rechtsstaatlichkeit Polens. An diesem Dienstag folgte das nächste Urteil aus Luxemburg. Die Richter des EuGH entschieden, dass die Kompetenzen des polnischen Justizministers, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, zu weit gehen. Seine Befugnis, Richter an Strafgerichte höherer Instanz abzuordnen, verstößt gegen Europarecht.
Das Bezirksgericht Warschau hatte sich zuvor an den EuGH gewandt und um eine Auslegung der polnischen Regelung gebeten. Die Warschauer Richter bemängelten, dass die Kriterien für die Abordnungen nicht offiziell bekannt seien. Die Entscheidungen unterlägen auch keiner gerichtlichen Kontrolle. Im Übrigen könne der Justizminister die Abordnung auch wieder beenden, jederzeit und ohne Begründung. Auch hierfür gebe es keine im Voraus bestimmten Kriterien. Der EuGH bestätigte all diese Zweifel nun.
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