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EU, Polen und Ungarn : Wie Rechtsstaatlichkeit besser verteidigt werden kann

  • -Aktualisiert am

Ungarns Ministerpräsident Viktor Òrban: Wie kann man EU-Staaten wie Polen und Ungarn auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards verpflichten? Bild: Reuters

Die Europäische Union hat Verfahren gegen Polen und Ungarn eingeleitet. Doch die kommen nicht vom Fleck. Udo Di Fabio und Manfred Weber haben eine Idee. Ein Gastbeitrag.

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          „Das heutige Europa ist eine Koalition von Demokratien, die auf Freiheit begründet sind. Das ist unsere Bastion, unser Grundverständnis, unsere Basis.“ Die Worte Alcide De Gasperis, einem der Gründungsväter Europas und der Christdemokratie, verbreiten nicht mehr den gleichen Glanz wie vor sechzig Jahren. Auch innerhalb der Europäischen Union geraten Demokratie und Rechtsstaat unter Druck. Die jahrzehntelange Gewissheit, dass die freiheitliche Grundordnung und die europäische Integration Hand in Hand gehen, wird derzeit auf die Probe gestellt. Gegen zwei Mitgliedstaaten, Polen und Ungarn, ist bereits ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren eröffnet worden, doch auch jenseits der gängigen politischen Aufmerksamkeit gibt es in einigen weiteren Staaten handfeste Probleme mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards.

          Während in den ersten vierzig Jahren der Gemeinschaft Freiheit, Demokratie und Wohlstand Europas zentrales Zukunftsversprechen waren, wird spätestens seit der Finanzmarktkrise dieser Dreiklang in unterschiedlicher Weise in Frage gestellt. Verstöße gegen Unionsrecht, Korruption, politische Manöver gegen die Unabhängigkeit der Justiz und ein laxer Umgang mit Grundrechten scheinen das europäische Rechtsstaatsversprechen zu untergraben. Die Verträge von Maastricht, Nizza und Lissabon kennen kaum Antworten auf solche Aushöhlungsprozesse.

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