Vertuschung von Missbrauch : Erzbischof von Lyon freigesprochen
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Der Erzbischof von Lyon, Kardinal Philippe Christian Ignace Barbarin Bild: AFP
Im März wurde Kardinal Philippe Barbarin wegen Vertuschung von Kindesmissbrauch in erster Instanz zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Berufungsgericht schätzt die Beweislage nun anders ein.
In einem Prozess um die Vertuschung von Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche Frankreichs ist der frühere Erzbischof von Lyon freigesprochen worden. Das Berufungsgericht der Stadt urteilte am Donnerstag, Kardinal Philippe Barbarin habe sich nicht schuldig gemacht. Der Staatsanwalt begründete seine Entscheidung mit Zweifeln. Es ist deshalb nicht anzunehmen, dass die Staatsanwaltschaft das Urteil anfechten wird.
In erster Instanz war der 69 Jahre alte Geistliche im März 2019 zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, den sexuellen Missbrauch von Jungen durch einen Priester verschwiegen zu haben. Der Kardinal legte Berufung ein und bot dem Papst seinen Amtsverzicht an, den Franziskus jedoch nicht annahm. Da das Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, gelte die Unschuldsvermutung.
Barbarin nahm sich eine Auszeit; die Leitung des Erzbistums übertrug der Papst übergangsweise dem 77 Jahre alten früheren Bischof von Evry-Corbeille-Essonnes, Michel Dubost. Es ist noch
unklar, ob er nach dem Freispruch ins Erzbistum Lyon zurückkehrt.
Bereits 2016 war gegen Barbarin ermittelt worden, weil er Fälle sexuellen Missbrauchs durch den Priester Bernard Preynat nicht bei den staatlichen Behörden angezeigt habe. Damals stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach einigen Monaten ein; es habe keine Hinweise auf eine Straftat Barbarins gegeben.