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Keine Befragung im Bundestag : Snowden darf nicht nach Deutschland

  • -Aktualisiert am

Schon der Europarat befragte Snowden in einer Videokonferenz Bild: REUTERS

In der Bundesregierung zeichnet sich nach Informationen der F.A.Z. die Entscheidung ab, Edward Snowden die Einreise zu verweigern. Dem NSA-Untersuchungsausschuss bleibt nur eine Befragung per Videokonferenz - oder die Reise nach Moskau.

          1 Min.

          Im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages bereitet man sich auf den Fall vor, dass die Bundesregierung eine Befragung des ehemaligen amerikanischen Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in Deutschland nicht befürwortet. Eine solche Entscheidung zeichnet sich nach Informationen dieser Zeitung ab.

          Eckart Lohse
          Leiter der Parlamentsredaktion in Berlin.

          Für diesen Fall würde der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Politiker Patrick Sensburg, zunächst eine Befragung des derzeit in Moskau lebenden Snowden per Videokonferenz von Berlin aus ins Auge fassen. Von den Ergebnissen dieser Befragung soll es dann abhängen, ob der Ausschuss nach Moskau reist. Voraussetzung für eine solche Reise wäre, dass Snowden als Zeuge Interessantes zu berichten hätte und dass zugleich der Eindruck entstünde, er äußere sich bei einer Videokonferenz nicht unbefangen. Für einen solchen Fall wird die Befragung in einem abhörsicheren Raum in Moskau erwogen.

          Der Ausschuss hatte die Bundesregierung aufgefordert, ihm bis zum Freitag mitzuteilen, ob und wie eine Befragung Snowdens in Deutschland möglich sei. Die Beantwortung der Frage wird vom Bundesinnenministerium koordiniert, es sind jedoch mehrere Ressorts beteiligt. Dem Vernehmen nach ist die Formulierung der Antwort fast abgeschlossen. Die Regierung wird ihre Stellungnahme dem Ausschussvorsitzenden zuleiten und nicht veröffentlichen.

          Mehr dazu lesen Sie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Mittwoch, 30. April 2014, oder ab 20 Uhr im ePaper.

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