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Junckers Personalwahl : Die Causa Selmayr nimmt Züge einer Seifenoper an

  • -Aktualisiert am

Generalsekretär der EU-Kommission Martin Selmayr. Bild: Reuters

Günther Oettinger hat vor dem EU-Parlament versichert, dass bei Selmayrs Beförderung alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Doch nicht alle Parlamentarier sind seiner Meinung.

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          Für die Europäische Kommission ist und bleibt die Ernennung des deutschen EU-Beamten Martin Selmayr zu ihrem Generalsekretär ein „normaler“ Vorgang. Doch die Aufregung um die Umstände der am 21. Februar einstimmig von den 28 Kommissaren beschlossenen Blitz- und Doppelbeförderung des bisherigen Kabinettschefs des Präsidenten Jean-Claude Juncker hat sich nicht gelegt. Die Saga nimmt inzwischen auch Züge einer Seifenoper an

          Die Kernfakten sind hinlänglich bekannt. Selmayr wurde am 21. Februar in einem ersten Schritt zum stellvertretenden Generalsekretär ernannt. Am selben Tag wurde seine bisherige Stellvertreterin Carla Martinez Alberola zur Juncker-Büroleiterin berufen. Es gilt als offenes Geheimnis, dass die Spanierin einziger Mitbewerberin war, ihre Kandidatur jedoch vorzeitig zurückgezogen hatte.

          Anschließend hatte Juncker erklärt, der 61 Jahre alte Generalsekretär Alexander Italianer wolle in den vorzeitigen Ruhestand gehen. Es folgte der Vorschlag, den Posten umgehend und ohne Ausschreibung per „Versetzung im dienstlichen Interesse“ zu besetzen. Da ein so wichtiger Posten nicht vakant bleiben dürfe, wurde der 47 Jahre alte Selmayr vorgeschlagen. Es dauerte nur Minuten, bis die reichlich verdatterte Kommissarsrunde den Deal abnickte.

          Die Ernennungen seien nicht „nach Willkür der Kommission“ geschehen

          Auf 145 Seiten hat die Kommission inzwischen auf zwei  Fragenkataloge des  Haushaltskontrollausschusses des EU-Parlaments geantwortet. Ihr Tenor entspricht dem, was Personalkommissar Günther Oettinger (CDU) am 12. März im Plenum des Parlaments versichert hatte. Die Ernennungen seien nicht „nach Willkür der Kommission“ geschehen, „sondern auf der Grundlage, nach den Buchstaben und auch im Geiste“ der einschlägigen EU-Regeln.

          Am 16. April soll sich das Plenum einer Entschließung zur Causa Selmayr äußern. 129 Änderungsanträge liegen zu einem federführend von der Ausschussvorsitzenden Inge Gräßle (CDU) erarbeiteten Entwurf vor. Nur wenige Abgeordneten schließen sich der Sichtweise an, alles sei mit rechten Dingen zugegangen. In einigen Punkten geht es um Nuancen. So ist im Entwurf von einer „putschartigen Aktion“ die Rede. Mehrere Abgeordnete wollen nun den Passus dahingehend ändern, dass die Beförderung Selmayrs entsprechend „aufgefasst“ wurde oder auch geworden sein könnte.

          Änderungsanträge von Liberalen, Grünen, Linken, Konservativen, von EU-Gegnern, aber auch von einigen Sozialdemokraten laufen darauf hinaus, die Blitzbeförderung zu widerrufen. Einige - insbesondere spanische -  Christliche Demokraten wollen dagegen den Hinweis auf die „putschartige Aktion“ streichen. Über die meisten Fraktionsgrenzen hinweg sind sich die Abgeordneten einig, dass – jenseits der  rechtlichen Bewertung – durch die Ernennung Selmayrs das Ansehen der Kommission und der EU insgesamt Schaden genommen hat.    

          „Wenn Ihr ein Rücktritt erwartet – dann meinen“

          Der Christliche Demokrat Juncker wirkt sichtlich genervt. Er verband Ende März sein Schicksal mit dem Selmayrs und erklärte bei einem Treffen der Europäischen Volkspartei wörtlich: „Wenn Ihr ein Rücktritt erwartet – dann meinen.“ Zur Besänftigung der Gemüter trug er damit kaum bei. Die französische Zeitung „Libération“, die als erste Ende Februar die von Juncker zuvor der Öffentlichkeit vorenthaltene Doppelbeförderung publik gemacht hatte, veröffentlichte am Freitag neue Hinweise darauf, dass die Kommission gegen EU-Recht verstoßen haben könnte. Auch die steile Karriere Selmayrs, der als EU-Beamter von Ende 2004 bis Anfang 2017 auf der Karriereleiter neun Besoldungsstufen erklommen hat, wird thematisiert. Grundsätzlich dürften Beamten frühestens nach zwei Jahren befördert werden. Selmayr gelang jedoch 2014 bei einem Bewerbungsverfahren der Sprung um vier Stufen auf den dritthöchsten Dienstgrad der Verwaltung (AD 14). Er setzte sich gegen 90 Mitbewerber durch. Ob und wie lange er die ihm zugedachten Stellung als Hauptberater in der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen  wahrgenommen hat, konnte oder wollte die Kommission auf Anfrage dieser Zeitung bisher nicht klar beantworten.

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