Das Leiden in Aleppo : Nie wieder Kriegsverbrechen?
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Trümmerwüste Aleppo Bild: AFP
Am Völkerrecht liegt es nicht, wenn in Syrien weiter gemordet wird. Die Opfer unter der Zivilbevölkerung sind den Staaten gleichgültig.
Nie wieder? Von wegen! Immer wieder kam es nach dem vermeintlichen Neubeginn 1945 zu Krieg und Zerstörung bis hin zum Völkermord. Zum Glück hat die Staatengemeinschaft nicht immer tatenlos zugesehen. So wurde der Kosovo-Krieg, der die Auslöschung der Albaner verhindern sollte, von der rot-grünen Bundesregierung ausdrücklich unter Berufung auf „Nie wieder Auschwitz“ geführt. Und zwar ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat.

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Und heute? Schweigt das Völkerrecht zu den Greueln in Aleppo? Nein, es ist in Kraft. Auch im (Bürger-)Krieg ist es verboten, Zivilisten gezielt zu töten und Gefangene zu foltern. Aber offensichtlich interessiert das niemanden von Einfluss – genauer: Das Abschlachten in Syrien wird als das kleinere Übel angesehen.
Das ändert nichts an den massiven Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht. Doch selbst in Rechtsstaaten ist es das eine, recht zu haben, das andere, das Recht auch durchzusetzen. Das gilt erst recht im Völkerrecht, das von den Staaten gemacht wird und von ihnen behauptet werden muss – oder fallengelassen wird. Leider sind die globalen Anstrengungen, ein weltumspannendes Völkerstrafrecht zu schaffen, von Rückschlägen gekennzeichnet.
Der Internationale Strafgerichtshof, als Institution ein gewaltiger Fortschritt und der Form nach von 124 Staaten getragen, gilt nicht nur in Afrika (von dort kommen bisher alle Angeklagten) nicht mehr viel. Und wer fordert, Assad möge sich bitteschön in Den Haag verantworten, der sollte sich daran erinnern, dass es kein Nürnberger Siegermächte-Tribunal mehr gibt. Solange die Staaten es nicht wollen, ist der Haager Strafgerichtshof nicht zuständig.
An Verantwortung der Regierungen ist gerade im Angesicht des Mordens in Aleppo zu erinnern. Jederzeit könnte der UN-Sicherheitsrat zu einem Eingreifen ermächtigen, jederzeit könnte er die Lage in Syrien an den Strafgerichtshof überweisen, jederzeit könnte er ein Sondertribunal einrichten.
Denn das Versprechen des Völkerstrafrechts lautet doch: Kein Kriegsverbrecher, sei er Gefreiter, General oder Präsident, darf straflos ausgehen. Doch Russland ist Kriegspartei. Interessen haben auch die übrigen Vetomächte im Sicherheitsrat – so viel hat sich seit 1945 dann doch nicht geändert. Den Opfern in den Trümmern der zerbombten Städte und in den Folterkellern der Machthaber senden die Demokratien eine ehrliche Botschaft: Ihr seid uns nicht so wichtig.