Völkermord an den Uiguren?
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Unterdrückt: Chinesische Polizei patroulliert in Xinjiang. Bild: imago/Kyodo News
Ein zivilgesellschaftliches „Tribunal“ stuft die gewaltsamen Geburtenkontrollen in der Provinz Xinjiang als Genozid an den Uiguren ein. Auch von Deportationen, Folter, Zwangssterilisationen und Vergewaltigungen ist die Rede.
Weder der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, noch ein nationales Gericht hat sich bisher mit der Unterdrückung der Uiguren in der chinesischen Region Xinjiang befasst. Auch das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat noch keine juristische Bewertung der dort mutmaßlich verübten Verbrechen vorgenommen. Auf diesen Umstand wies Sir Geoffrey Nice am Donnerstag mehrfach hin, bevor er als Vorsitzender des sogenannten Uiguren-Tribunals sein Urteil verkündete. Nice ist in internationalen Juristenkreisen kein Unbekannter. Beim Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien war er Stellvertreter von Chefanklägerin Carla del Ponte.
Das „Uiguren-Tribunal“ ist eine zivilgesellschaftliche Initiative, die ein Jahr lang Zeugen und Experten angehört hat und Regierungsdokumente und andere Belege eingesehen hat, um juristisch zu bewerten, ob der chinesische Staat in Xinjiang Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord begeht. Mehr als zwei Stunden dauerte am Donnerstag die Urteilsverkündung. Wenig überraschend ist, dass Nice zu dem Ergebnis kommt, dass die chinesische Führung in Xinjiang Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verantworten habe.
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