Forderung von Spanien : Belgien lehnt Auslieferung von Katalanen ab
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Lluis Puig und Carles Puigdemont im Juni in Brüssel Bild: AFP
Der frühere katalanische Regionalminister Lluis Puig darf im Exil in Belgien bleiben. Das Urteil ist ein Grund zur Hoffnung für andere Separatisten. In Spanien waren Unabhängigkeitsbefürworter zu Haftstrafen verurteilt worden.
Etappensieg für die katalanischen Unabhängigkeitsführer im belgischen Exil: Ein Gericht in Belgien lehnte das spanische Auslieferungsersuchen für den früheren katalanischen Regionalminister Lluis Puig ab, wie die Staatsanwaltschaft in Brüssel am Freitag mitteilte. Dem europäischen Haftbefehl für Puig werde nicht nachgekommen, „weil die spanischen Behörden, die den Haftbefehl ausstellten, dazu keine
Befugnis haben“, teilte die Staatsanwaltschaft in Brüssel zu der Entscheidung des Gerichts mit. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie in Revision geht. Für andere in Belgien im Exil lebende Unabhängigkeitsführer aus Katalonien ist die Gerichtsentscheidung aber ein Zeichen der Hoffnung.
Insbesondere der frühere katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont hält sich seit der Implosion der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung in Belgien im Exil auf. Mitstreiter von ihm wurden hingegen in Spanien zu langjährigen Haftstrafen wegen Aufruhrs verurteilt. So wurde der frühere katalanische Vize-Präsident Oriol Junqueras zu einer 13 Jahre langen Gefängnisstrafe verurteilt.
Spanien hatte einen europäischen Haftbefehl gegen die katalanischen Unabhängigkeitsbefürworter erwirkt. Das Gericht in Belgien lehnte eine Vollstreckung des Haftbefehls nach Angaben der Staatsanwaltschaft nun ab. Die Regierung in Madrid sei nicht berechtigt gewesen, einen solchen Haftbefehl auszustellen. Puigs Anwälte haben argumentiert, der Spanische Oberste Gerichtshof sei für ein Urteil gegen ihn nicht zuständig, lediglich ein Gericht in Katalonien könne dies tun. Das belgische Gericht habe ihnen zugestimmt, sagten die Anwälte. Konkret erlaube die spanische Verfassung dem Obersten Gericht nur, solche Haftbefehle auszugeben, wenn ein Parlamentsmitglied betroffen sei, erklärte Anwalt Paul Bekaert – sein Mandant Puig sei aber nie Abgeordneter gewesen.
Es ist das dritte Mal, dass ein europäischer Haftbefehl gegen einen katalanischen Politiker im Exil abgelehnt worden ist.
Die katalanische Unabhängigkeitsbewegung hatte am 1. Oktober 2017 gegen den Willen Madrids ein Referendum abgehalten und für kurze Zeit sogar die Unabhängigkeit Kataloniens ausgerufen. Die Zentralregierung in Madrid setzte daraufhin die Autonomie der Region aus und enthob die Regionalregierung ihres Amtes. Regionalpräsident Puigdemont und weitere führende Unabhängigkeitsverfechter flohen außer Landes. Gegen die Inhaftierung ihrer Mitstreiter wird in Katalonien immer wieder demonstriert.