Urteil in Belarus : Zwei Jahre Strafkolonie für Journalistinnen
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Darja Tschulzowa und Katerina Bachwalowa während der Verhandlung am 18. Februar Bild: AFP
Die belarussischen Mitarbeiterinnen eines aus dem Exil betriebenen Radiosenders hatten die gewaltsame Auflösung einer Gedenkveranstaltung gefilmt. Damit hätten sie die öffentliche Ordnung verletzt, entschied das Gericht.
Ein Gericht in Minsk hat die Journalistinnen Katerina Bachwalowa (Pseudonym Andrejewa) und Darja Tschulzowa zu je zwei Jahren Strafkolonie verurteilt. Die Mitarbeiterinnen des aus dem polnischen Exil betriebenen Senders BelSat TV hatten am 15. November eine Gedenkversammlung für den allem Anschein nach von Schergen des Regimes von Diktator Alexandr Lukaschenka zu Tode geprügelten Minsker Roman Bondarenko übertragen.
Diesen mehr als fünf Stunden währenden „Livestream“ vom „Platz des Wandels“, einem für die Protestbewegung gegen Lukaschenkas Diktatur symbolträchtigen Ort, wertete das Gericht nun als „Handlung, die in grober Weise die öffentliche Ordnung“ verletzt habe. Bachwalowa und Tschulzowa waren nach der gewaltsamen Auflösung der Gedenkversammlung durch die Sicherheitskräfte in einer Wohnung festgenommen worden, aus der sie das Geschehen auf dem Platz gefilmt hatten.
„Wofür ist das?“
Die Anklage behauptete, die „Verkündung von Information“ habe zu Behinderungen im öffentlichen Nahverkehr geführt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, Bachwalowa und Tschulzowa hätten nur ihre Arbeit als Journalistinnen gemacht. Die Richterin, Natalja Buguk, fragte die jungen Frauen im weißen Käfig – der für Angeklagte in Belarus üblich ist –, ob ihnen das Urteil verständlich sei. „Wofür ist das?“, fragten die Journalistinnen laut einem Bericht des Newsportals Tut.by.
Der Prozess gegen dessen Journalistin Katerina Borissewitsch beginnt an diesem Freitag. Ihr und einem Arzt wird der Bruch des „medizinischen Geheimnisses“ vorgeworfen; es geht um einen Artikel, der nachweist, dass Roman Bondarenko, anders als es Lukaschenka und dessen Regime behaupteten, nicht alkoholisiert, sondern völlig nüchtern war. Borissewitsch, der wie dem Arzt Artjom Sorokin bis zu drei Jahre Haft drohen, sagte nun ihren Kollegen in einem schriftlichen Interview aus der Untersuchungshaft, erstmals werde sie an einem Gerichtsverfahren nicht als (beobachtende) Journalistin teilnehmen, sondern als „Angeklagte hinter Gittern. Aber das hindert mich nicht daran, an Gerechtigkeit zu glauben.“
Die Mutter Bondarenkos teilte am Donnerstagmorgen mit, dass jetzt – nach mehr als einem Vierteljahr – ein Ermittlungsverfahren um den Tod ihres Sohnes eröffnet worden sei; die Staatsanwaltschaft habe ihr mitgeteilt, ermittelt werde wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Die Anklagebehörde bestätigte die Ermittlungen, fügte aber hinzu, es sei „nicht festgestellt“ worden, dass Sicherheitskräfte daran beteiligt waren, Bondarenko zu verletzen. Video- und Gesprächsmitschnitte weisen auf eine Beteiligung des Vorsitzenden des belarussischen Eishockeyverbandes, Dmitrij Baskow, an dem Angriff auf Bondarenko; doch auch Ermittlungsschritte gegen diesen früheren Eishockeytrainer von Lukaschenkas Lieblingssohn Nikolaj sind kaum wahrscheinlich.
In Minsk ging am Donnerstag ebenfalls der Gerichtsprozess gegen Viktor Babariko weiter, der am Mittwoch begonnen hatte. Babariko galt als aussichtsreichster Gegner Lukaschenkas für die Präsidentenwahlen im vergangenen August. Doch wurden Babarikos Kandidatur vereitelt und er selbst mit etlichen Mitstreitern festgenommen, unter ihnen führende Mitarbeiter der Belgasprombank, die Babariko lange leitete. Mit Babariko sind nun sieben weitere frühere Bankmanager angeklagt, es geht um Vorwürfe der Geldwäsche und Bestechlichkeit. Unabhängigen Journalisten wird die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung verwehrt. Ein Antrag der Verteidigung, auch Journalisten „nichtstaatlicher“ Medien zuzulassen, wurde abgelehnt.