Belarus : EU-Sanktionen gegen Lukaschenka treten in Kraft
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Er hat die Macht in Belarus: Alexandr Lukaschenka Bild: dpa
Die Sicherheitsbehörden in Belarus gehen weiter mit Härte gegen friedliche Demonstranten vor. Die EU setzt nun weitere Strafmaßnahmen in Kraft – gegen Machthaber Lukaschenka sowie 14 weitere Personen aus dessen Umfeld.
Die EU hat wegen der anhaltenden Unterdrückung der Demokratiebewegung in Belarus Sanktionen gegen Machthaber Alexandr Lukaschenka verhängt. Die Strafmaßnahmen gegen den 66-Jährigen traten am Freitag mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie sehen ein Einreiseverbot vor und ermöglichen das Einfrieren von Vermögenswerten.
Mit der Strafmaßnahme will die EU vor allem ihre Unterstützung der Demokratiebewegung in Belarus zum Ausdruck bringen, aber auch den Druck auf Lukaschenka noch einmal erhöhen. In der früheren Sowjetrepublik gibt es seit der Präsidentenwahl am 9. August Proteste und Streiks gegen den autoritären Staatschef, der bereits seit 26 Jahren an der Macht ist.
Mit Blend- und Schockgranaten
Auslöser sind Vorwürfe der Fälschung der Wahl, nach der sich Lukaschenka mit 80,1 Prozent der Stimmen zum Sieger hatte erklären lassen. Inzwischen gab es bei den Protesten mehrere Tote, Hunderte Verletzte und Tausende Festnahmen.
Allein bei der jüngsten Sonntagsdemonstration gegen Lukaschenko wurden etwa 300 Menschen festgenommen. Auf Fotos und Videos war zu sehen, wie Sicherheitskräfte Blend- und Schockgranaten gegen die friedliche Menschenmenge einsetzten.
Neben Lukaschenka wurden am Freitag weitere 14 Personen aus dem Machtapparat mit Sanktionen belegt, unter ihnen auch sein Sohn Viktor Lukaschenka, der als nationaler Sicherheitsberater fungiert. Damit sind mittlerweile knapp 60 Personen aus Belarus von EU-Strafmaßnahmen betroffen. Bereits am 2. Oktober waren restriktive Maßnahmen gegen 40 Personen verhängt worden. Die Betroffenen werden fast alle für Repressionen und die Einschüchterung friedlicher Demonstranten, Oppositionsmitglieder und Journalisten oder für Verfehlungen während des Wahlprozesses verantwortlich gemacht.