Baschir-Urteil : Keine Immunität
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Der ehemalige sudanesische Präsident Omar al Baschir Bild: dpa
Mit seinem Urteil im Fall Baschir hat der Internationale Strafgerichtshof einen wichtigen Grundsatz gestärkt: Ein Staatsamt schützt nicht vor Strafe.
Auch wenn die Haager Entscheidung, dass Jordanien den ehemaligen sudanesischen Machthaber Baschir hätte festnehmen und ausliefern müssen, keine unmittelbaren Konsequenzen hat, ist ihre Bedeutung nicht zu unterschätzen.

Redakteurin in der Politik.
Der Internationale Strafgerichtshof kann einen Täter nur bestrafen, wenn der einem Vertragsstaat angehört, das Verbrechen auf dem Gebiet eines Vertragsstaats verübt wurde oder ein Beschluss des Sicherheitsrats vorliegt; seine Effizienz hängt vom Wohlwollen der Staatengemeinschaft ab.
Dort aber werden alte Immunitätsvorstellungen zugunsten von Staats- und Regierungschefs zunehmend zum Trend. Mit der Idee des Völkerstrafrechts sind sie unvereinbar, schon die Nürnberger Prozesse machten das deutlich.
Anstatt dem Trend aus Pragmatismus entgegenzukommen, haben die Richter nun deutlich gemacht, was schon 2009 zum Ausdruck kam, als sie sich mit dem Haftbefehl gegen Baschir erstmals gegen ein amtierendes Staatsoberhaupt wandten: Ein Staatsamt schützt vor Strafe nicht.