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Baerbock in Den Haag : Putin vor Gericht – aber wie?

Annalena Baerbock, Außenministerin, wird von Wopke Hoekstra, Außenminister und stellvertretender Ministerpräsident der Niederlande, begrüßt. Bild: dpa

Vor einem Sondertribunal werden die Hauptkriegsverbrecher kaum erscheinen. Dass aber schwerste Verbrechen auf Dauer ungesühnt bleiben, damit darf sich die zivilisierte Welt nicht abfinden.

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          Es klingt paradox, aber der in der jüngeren Geschichte beispiellose Verstoß gegen die in­ternationale Ordnung durch Putins Russland hat auch das Völkerrecht wieder sichtbar gemacht. Im Protest gegen Aggression, gegen völkermordartige Ausschreitungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen hat sich die zi­vilisierte Welt versammelt. Nicht je­dem Staat steht die Ukraine gleich nah. Aber die Reaktion auf den barbarischen Eroberungskrieg des Moskauer Regimes zeigt, wer wo steht.

          Wirksame Konsequenzen sind schwierig

          Es ist freilich recht einfach, den Bruch des Völkerrechts zu betonen, wie jetzt wieder Außenministerin Baerbock in Den Haag. Schwieriger ist es, daraus wirksame Konsequenzen zu ziehen. Das gilt für die Verteidigung des Aggressionsopfers ebenso wie für die Bestrafung der Täter. Zuständig wäre der Internationale Strafgerichtshof schon jetzt für in der Ukraine begangene Verbrechen Pu­tins und seiner Schergen, nicht allerdings ohne Weiteres für die Aggression selbst.

          Auch vor einem Sondertribunal werden die Hauptkriegsverbrecher während des Krieges kaum erscheinen. Russland ist zudem we­der mit Jugoslawien noch mit Ruanda vergleichbar. Es ist ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats und hat Atomwaffen. Dass aber schwerste Verbrechen, die alle angehen, auf Dauer ungesühnt bleiben, auch da­mit darf sich die zivilisierte Welt nicht abfinden.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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