Streit mit EU :
Auch zweite Justizreform in Polen verfassungswidrig

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Das polnische Tribunal wies abermals die umstrittene Justizreform der Regierung zurück. Diese sei in mehreren Punkten verfassungswidrig.
Der Streit um Polens Verfassungsgericht geht weiter: Nachdem die EU Polen unter Druck setzte, beschloss die regierende PiS eine nachgebesserte Justizreform. Doch auch diese sei teilweise rechtswidrig. Die Regierung in Warschau hält dagegen.

Im Streit um die Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts haben die Richter zum wiederholten Mal in eigener Sache geurteilt. Die umstrittene Justizreform der nationalkonservativen Warschauer Regierung sei in mehreren Punkten verfassungswidrig, erklärte das Tribunal am Donnerstag in Warschau. Die Richter hatten bereits im März die erste Version des Gesetzes als unrechtmäßig eingestuft. Ihre Entscheidung wurde von der mit absoluter Mehrheit regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) bisher nicht anerkannt. Gegen die umstrittene Schwächung des Gerichts demonstrierten nach der ersten Reform der Regierung zehntausende Menschen.

Im Juli verabschiedete die polnische Regierung nun abermals eine Neufassung des Gesetztes. Opposition und juristische Experten klagten nun dagegen, da ihre Nachbesserungsvorschläge größtenteils außer Acht gelassen wurden, wie sie bemängelten. Sie kritisieren, dass die Richter Fälle chronologisch abarbeiten sollen. Dadurch könnten die umstrittenen Reformen der PiS erst nach Jahren beraten werden.

Auch das Tribunal erklärte diesen Punkt am Donnerstag für verfassungswidrig. Außerdem forderten die Richter, dass zukünftig drei von der Vorgängerregierung ernannte Juristen ihr Amt antreten können. Die spätere Ernennung anderer Richter sei unrechtmäßig.

Gegen das ursprüngliche Gesetz hatte die EU-Kommission ein Prüfverfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet. Im Juli erhöhte Brüssel den Druck auf die Warschauer Regierung und forderte Änderungen innerhalb von drei Monaten. Der polnische Regierungschef Jarosław Kaczyński wies die die Forderungen der EU zum Umgang mit dem Verfassungsgericht aber zurück

Die PiS erklärte die neue Version der Justizreform bereits vor dem Urteil für verfassungsgemäß. Sie soll am 16. August in Kraft treten.