https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/aegypten-haftstrafen-fuer-mitarbeiter-auslaendischer-stiftungen-12208476.html

Ägypten : Haftstrafen für Mitarbeiter ausländischer Stiftungen

  • Aktualisiert am

Wird laut richterlichem Beschluss geschlossen: Das Büro der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo Bild: dpa

Ein Gericht in Kairo hat Vertreter der Konrad-Adenauer-Stiftung und Mitarbeiter von 16 weiteren Nichtregierungsorganisationen zu Gefängnisstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt. Das Büro der KAS muss dauerhaft geschlossen werden.

          1 Min.

          Im Prozess gegen ausländische Nichtregierungsorganisationen in Ägypten sind am Dienstag 43 Mitarbeiter zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt worden. Betroffen ist auch die deutsche Konrad-Adenauer Stiftung. Den Mitarbeitern wurden illegaler Geldtransfer sowie Arbeiten ohne Lizenz vorgeworfen. Das Gericht ordnete die dauerhafte Schließung der betroffenen Stiftungen und Organisationen an.

          Der ehemalige Kairoer Büroleiter der Konrad-Adenauer-Stiftung, Andreas Jacobs, wurde in Abwesenheit zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Nach Angaben des Gerichts wurden zudem 15 amerikanische Bürger in Abwesenheit zu jeweils fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ein amerikanischer Bürger, der sich dem Verfahren gestellt hatte, muss für zwei Jahre in Haft. Jeweils fünf Jahre auf Bewährung bekamen zehn weitere Angeklagte aus Norwegen, Serbien und arabischen Staaten. Zudem wurden elf Ägypter zu Bewährungsstrafen von einem Jahr verurteilt. Angeklagt waren ägyptische und ausländische Mitarbeiter von Nicht-Regierungsorganisationen - unter ihnen zwei Angestellte der Konrad-Adenauer-Stiftung. Die meisten Ausländer haben das Land inzwischen verlassen.

          Westerwelle: Wir sind empört

          Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) äußerte sich empört über die Haftstrafen: „Wir sind empört und in hohem Maße beunruhigt über die harten Gerichtsurteile gegen Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo und die angeordnete Schließung des Büros“, sagte Westerwelle nach dem Urteilsspruch.

          Die ägyptische Justiz hatte Ende Dezember 2011 die Büros von 17 Organisationen in Kairo durchsucht, darunter auch die der Adenauer-Stiftung. Bei den Razzien wurden Papiere und Computer beschlagnahmt. Den 43 Beschuldigten wurde vorgeworfen, nicht zugelassene Zweigstellen errichtet und diese aus dem Ausland finanziert zu haben. Der Prozess hatte vor einem Jahr begonnen. Zahlreiche Angeklagte hatten das Land schon vorher oder nach Prozessbeginn verlassen, so auch die beschuldigten deutschen Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung.

          Der Konflikt um die Konrad-Adenauer-Stiftung in Ägypten

          Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) hatte fast dreißig Jahre ohne größere Probleme in Ägypten gewirkt - nun soll das Büro schließen. Wenige Monate nach Ausbruch des Arabischen Frühlings geriet die KAS ins Visier der Justiz. Gegen die Stiftung und vier weitere ausländische Nichtregierungsorganisationen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Seitdem ruht die Arbeit des KAS-Büros in Ägypten, das sich zuletzt vor allem in den Bereichen Demokratie und Frauenrechte eingesetzt hatte. Die Probleme begannen im Dezember 2011 - als noch der Militärrat regierte - mit einer großangelegten Razzia. Durchsucht wurden Büros von 17 Organisationen, ihre Mitarbeiter wurden mit einem Ausreiseverbot belegt.

          Vorgeworfen wurde den Organisationen, illegal im Land zu wirken und ausländische Geldtransfers angenommen zu haben. Die Betroffenen wiesen die Vorwürfe zurück. Die Bundesregierung und die amerikanische Regierung kritisierten das Verfahren scharf. Die Vereinigten Staaten stellten die Militärhilfe von jährlich 1,5 Milliarden Dollar (rund 1,13 Milliarden Euro) für Ägypten infrage. Im Februar 2012 begann der Prozess gegen 43 ägyptische und ausländische Angeklagte - darunter der damalige Kairoer Büroleiter Andreas Jacobs und eine Kollegin. Anfang März durften die Ausländer das Land verlassen, das Ausreiseverbot war zuvor gegen Kaution aufgehoben worden. Die Urteile gegen die ausländischen Repräsentanten wurden nun in deren Abwesenheit gesprochen.

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.