Ausländerrecht : Scheinvater werden ist nicht schwer
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Eine Scheinehe wird zu dem Zweck geschlossen, daß eine Person nicht aus Deutschland ausgewiesen wird. Dieser Betrug ist strafbar. Das Kindschaftsrecht hat jetzt eine neue Lücke im Ausländerrecht gerissen und erleichtert den Mißbrauch.
Ehen zwischen Deutschen und Ausländern, die nur geschlossen werden, um einem der Beteiligten ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, dem anderen eine Vergütung zu verschaffen, nennt man Scheinehen. Seit 1998 ist diese Möglichkeit, das Ausländerrecht zu umgehen, vom Gesetzgeber zumindest erschwert worden. Standesbeamte können die Eheschließung verweigern, wenn „offenkundig“ ist, daß sie nicht als Bund fürs Leben gemeint ist.
Ausländer, die einer solchen Täuschung überführt werden, können nach dem Ausländergesetz (Paragraph 92) mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden und verlieren ihr Aufenthaltsrecht; deutsche Staatsbürger machen sich dabei der „Unterstützung eines illegalen Aufenthalts“ strafbar, die bis zu einem Jahr Gefängnis eintragen kann. Daß Eheschließungen behördlich angefochten und Scheinehen tatsächlich gerichtlich geahndet werden, kommt allerdings selten vor; nicht zuletzt deshalb, weil einschlägig Interessierten im Internet unter der Adresse „kanak-attack“ fachkundiger Rat erteilt wird, wie man Standesbeamte und Ausländerbehörden überlistet.
Biologische Vaterschaft keine Voraussetzung
Während dieser Weg zur Erschleichung eines Aufenthaltsrechts immerhin mit gewissen gesetzlichen Hürden verstellt wurde, hat der Bundestag im selben Jahr 1998 einen anderen Weg geebnet, der seither völlig risikolos begangen werden kann und - nach Feststellungen der Innenminister - auch zunehmend gegangen wird: den Weg der Scheinvaterschaft. Wer als ausreisepflichtiger Ausländer die Vaterschaft eines in Deutschland geborenen Kindes anerkennt, dem ist zumindest ein vorläufiger Aufenthaltstitel sicher. Umgekehrt erwirbt auch eine in Deutschland niederkommende Ausländerin ein Bleiberecht, sobald sie für ihr Kind einen deutschen Vater nachweisen kann. Das gilt sogar dann, wenn sie hochschwanger eingereist ist und schon an der Hautfarbe des Kindes zu erkennen ist, daß der zum Vater erklärte Mann nicht der Erzeuger gewesen sein kann, denn die biologische Vaterschaft ist nicht Voraussetzung für die amtliche Anerkennung einer Vaterschaft.
Das war bis 1998 noch anders. Vor der Reform des Kindschaftsrechts wurde regelmäßig das Jugendamt zum Vormund nichtehelich geborener Kinder bestellt. Der Amtsvormund befand unter anderem darüber, ob ein von der Mutter als Vater angegebener Mann in seine Vaterrechte eingesetzt wurde. Das wurde zu Recht als Bevormundung der Mütter empfunden und mit der Kindschaftsreform geändert. Seither ist Vater der, der sich dazu bekennt und von der Mutter als solcher anerkannt wird. Daß diese Regelung zu Mißbrauch führen könnte, ist damals niemandem in den Sinn gekommen. Wie sollte es auch, da doch mit der Vaterschaft mehr Pflichten als Rechte verbunden sind?
Täuschungsmanöver
Mit diesen Pflichten ist es freilich nicht weit her, wenn als Vater etwa ein Obdachloser gemeldet wird, der weder für die Mutter noch für das Kind aufkommen kann und auch sonstige Vaterpflichten den Ämtern überläßt. Mit mehreren tausend Euro sind solche gekauften Vaterschaften keineswegs überbezahlt. Die Käuferinnen erwerben damit nicht nur dauerhafte Ansprüche auf soziale Leistungen, sondern nach einer gewissen Zeit auch die Möglichkeit, weitere Familienmitglieder nach Deutschland zu holen.