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Verfassungsschutz : Niedersächsische AfD zum „Prüffall“ erklärt

Prüfling des Verfassungsschutzes: Niedersachsens AfD-Landesvorsitzende Dana Guth auf einem Parteitag im Sommer Bild: dpa

Niedersachsens Verfassungsschutz stuft die AfD als „Prüffall“ ein – wegen eines Gerichtsurteils darf die Behörde das jedoch nicht öffentlich bekanntgeben.

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          In Niedersachsen ist die AfD vom Verfassungsschutz zum sogenannten Prüffall erklärt worden. Nach Informationen der F.A.Z. teilte Verfassungsschutzpräsident Bernhard Witthaut den Mitgliedern des Landtagsausschusses für Verfassungsschutzfragen die Entscheidung am Dienstag mit. Damit wird die AfD in mindestens sechs Bundesländern und auf Bundesebene als „Prüffall“ geführt. Neben Niedersachsen war die Einstufung in der Vergangenheit auch in Sachsen, Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bekanntgeworden.

          Justus Bender
          Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
          Reinhard Bingener
          Politischer Korrespondent für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen mit Sitz in Hannover.

          In Niedersachsen wird das Verfahren im Gesetz als längstens einjährige „Verdachtsgewinnungsphase“ bezeichnet. Grundlage dafür sind „tatsächliche Anhaltspunkte“, die den „Anfangsverdacht einer Bestrebung“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung begründen. Der Geheimdienst darf auf dieser Stufe keine V-Leute anwerben oder Telefonate abhören.

          AfD radikalisiere sich auch in Niedersachsen

          Niedersachsens Innenministerium erklärte auf Anfrage, die Information weder bestätigen noch dementieren zu wollen. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil aus dem Februar. Damals wurde dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, öffentlich über den Prüffall zu berichten, weil der AfD sonst unverhältnismäßige Nachteile drohen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Klaus Wichmann, warf Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) vor, den Verfassungsschutz für „parteipolitische Zwecke“ zu instrumentalisieren: „Hier geht es nicht darum, das Grundgesetz zu schützen, sondern allein darum, einen lästigen Mitbewerber auszuschalten.“

          Der Parlamentarische Geschäftsführer der niedersächsischen CDU-Fraktion, Jens Nacke, bezeichnete die AfD hingegen als „rechtsextreme Partei“. Die AfD habe ihren „Charakter“ zuletzt beim Tag der offenen Tür im Landtag „deutlich vor Augen geführt“. Gemeint war unter anderem eine AfD-Demonstration in der Nähe des Parlaments, bei der Politiker anderer Parteien laut einem NDR-Bericht namentlich bekannte Rechtsextreme ausgemacht hatten. Laut dem innenpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, Marco Genthe, sei „schon zu beobachten, dass sich die AfD auch in Niedersachsen radikalisiert“.

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