
Abwahl Sauerlands : Der Fall Duisburg
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Adolf Sauerland ist auf tragische Weise zum bekanntesten Oberbürgermeister Deutschlands geworden. Und zweifelsfrei ist der Duisburger Wahlgang ein Einschnitt in der Geschichte Nordrhein-Westfalens.
Adolf Sauerland ist auf tragische Weise zum bekanntesten Oberbürgermeister Deutschlands geworden. Nach der Love-Parade-Katastrophe, bei der vor eineinhalb Jahren 21 junge Leute ums Leben kamen, hat der CDU-Politiker die geballte Kritik durch vielerlei Ungeschicklichkeiten magnetisch auf sich gezogen und ist zum idealen Sündenbock geworden. Auf verquere Weise hat er für all jene, die nur nach der Maßgabe „Einer muss schuld sein“ urteilen, damit eine wichtige Funktion erfüllt. Dabei war schon kurz nach der Love Parade klar, dass es keine einfachen Antworten gibt, sondern dass eine ganze Reihe unglücklicher, auch unsäglicher Umstände zu der Katastrophe geführt haben. Nach allem, was bisher bekannt ist, hätte die Stadtverwaltung das Spektakel nicht genehmigen dürfen.
Lopavent, der private Veranstalter des Techno-Spektakels, muss sich vorwerfen lassen, gegen elementare Sicherheitsauflagen verstoßen und während der Veranstaltung versagt zu haben. Auch bei der Polizei kam es zu gravierenden Pannen. Ein Ende der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist nicht abzusehen. Gerne vergessen wird bei alldem, dass Sauerland nicht zum Kreis der Beschuldigten gehört.
Auch nach dem erfolgreichen Abwahlverfahren gegen den einzigen CDU-Oberbürgermeister im Ruhrgebiet wird der Name der Stadt noch lange in einem Atemzug mit der Love-Parade-Katastrophe genannt werden. Denn nicht nur das Stadtoberhaupt wollte das Massenspektakel seinerzeit unbedingt haben, um Duisburg als Stadt zu präsentieren, in der schier Unmögliches machbar ist. Der gesamte Stadtrat votierte dafür. Die Frage nach „politischer Verantwortung“ (Ch. Wulff) stellt sich also nicht nur im Blick auf die Mehrheitsfraktionen.
Zweifelsfrei ist der Duisburger Wahlgang ein Einschnitt in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Erstmals haben die Wähler auf der Grundlage des im Mai 2011 vom Landtag verabschiedeten Abwahlrechts über das politische Schicksal eines Oberbürgermeisters befunden. Der Duisburger Fall zeigt, dass sich die Novelle alles in allem bewährt hat: Einerseits können die Bürger nun direkt ein Abwahlverfahren in Gang setzen. Andererseits ist das Quorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten so hoch, dass ein Stadtoberhaupt nicht lediglich aus der Laune einer gut organisierten Minderheit heraus abgesetzt werden kann.