Abtreibungsgegner : Gebetswachen vor Beratungsstellen zulässig
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Abtreibungsgegner der „40 Tage für das Leben“-Gruppe bei einer Gebetswache im Februar 2023 in Frankfurt Bild: Lucas Bäuml
Abtreibungsgegner dürfen Gebetswachen vor Schwangerschaftsberatungsstellen durchführen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschlossen. Ein Beleg für einen Spießrutenlauf für die Schwangeren liege nicht vor.
Gebetswachen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Schwangerschaftsberatungsstellen bleiben rechtmäßig. Die Stadt Pforzheim ist mit ihrem Verbot solcher Veranstaltungen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert, teilte die Klägerseite am Donnerstag mit. Die Gruppe „40 Tage für das Leben“ veranstaltet zweimal im Jahr Gebete gegenüber von „Pro Familia“ in Pforzheim. In ganz Deutschland demonstriert die Gruppe während der Fastenzeit vor Beratungsstellen und Arztpraxen gegen Schwangerschaftsabbrüche.
In dem Gerichtsbeschluss wird auf die Versammlungsfreiheit verwiesen. Der Veranstalter habe das Recht, „selbst über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen“. Es gebe „kein Recht darauf, von der Konfrontation mit abweichenden religiösen Vorstellungen oder Meinungen gänzlich verschont zu bleiben“.
Die Stadt hatte argumentiert, die betroffenen Schwangeren befänden sich in einer psychischen Ausnahmesituation und müssten einen „Spießrutenlauf“ über sich ergehen lassen. Dafür habe es keine Belege gegeben, schreiben die Bundesverwaltungsrichter. Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit sei zulässig, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestehe.
Die Stadt Pforzheim hatte 2019 ein Verbot der Gebetswachen in Sichtweite von „Pro Familia“ verfügt. Die Veranstalter klagten dagegen und bekamen im vergangenen Jahr vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Recht. Gegen dieses Urteil zog die Stadt vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses bestätigte das Urteil der vorangegangen Instanz und ließ eine Revision nicht zu.