3000 Euro : Abgabenfreie Inflationsprämie kann vom 27. Oktober an fließen
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Hohe Gaspreise: Der Staat will mit steuerfreien Zahlungen durch den Arbeitgeber helfen. Bild: dpa
3000 Euro ohne Abzüge: Der Staat plant diesen Inflationsbonus nach F.A.Z.-Informationen ab dem 27. Oktober. CDU-Politiker Gutting kritisiert: Mit schnellerer Verkündung hätte dies früher ausgezahlt werden können.
Der Termin für die frühestmögliche Überweisung der Inflationsprämie von 3000 Euro ohne Abzüge durch die Arbeitgeber steht fest. „Die steuerfreie Auszahlung des Inflationsbonus ist ab dem 27. Oktober möglich“, sagte der CDU-Abgeordnete Olav Gutting der F.A.Z. Am Tag zuvor wird die Regelung nach seinen Erkenntnissen im Bundesgesetzblatt verkündet. Am Folgetag tritt die Steuerbefreiung in Kraft. Bis Ende 2024 können dann Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis zu 3000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen.
In der Unionsfraktion hatte man einige Anfragen registriert, wann dies möglich sei. Gutting ist dort der zuständige Berichterstatter. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 7. Oktober zugestimmt. „Schade, dass die Verkündung jetzt so lange gedauert hat“, meinte Gutting. Wäre das Bundesjustizministerium bei der Verkündung schneller gewesen, hätten die ersten Auszahlungen schon früher erfolgen können.
Die Bundesregierung will mit der attraktiven Sonderzahlung erreichen, dass die derzeit besonders hohe Inflationsrate von zuletzt 10 Prozent nicht zu dauerhaft erhöhten Gehältern führt und damit eine Lohn-Preis-Spirale in Gang kommt.
In der Chemieindustrie gibt es schon einen Tarifvertrag, der das Angebot der Koalition aufgegriffen hat. Der vergangenen Dienstag erzielte Abschluss sieht nicht nur vor, dass die laufenden Tarifgehälter der Chemiebeschäftigten im Januar 2023 und Januar 2024 jeweils um 3,25 Prozent angehoben werden, sondern enthält auch zwei Einmalzahlungen von jeweils 1500 Euro, die ebenfalls spätestens zu diesen beiden Januarterminen ausgezahlt sein müssen, möglichst aber früher fließen sollen.
Die mit der Inflationsausgleichsprämie verbundenen Steuermindereinnahmen beziffert das Bundesfinanzministerium auf rund 1,2 Milliarden Euro. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche Zahlungen nutzen. Doch eine Bedingung ist wichtig: Damit die Prämie steuer- und abgabenfrei ist, muss sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.