#80Prozent : Wie entsteht ein Gesetz?
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Selten schließen sich an die Zweite Lesung abermals Beratungen in den Ausschüssen an. Vielmehr folgt auf die Zweite sogleich die Dritte Lesung - die Abstimmung über das Gesetz. Die eigentlichen Debatten über ein Gesetz finden also in den Ausschüssen und in den Fraktionssitzungen statt. Es ist deshalb irreführend, wenn dem Parlament vorgeworfen wird, die Plenumsdebatten seien so langweilig und nur schwach besetzt. Solche Vorwürfe leben von der Vorstellung, Gesetze würden quasi als Produkt einer intensiven Debattenkultur im Plenum entstehen, in denen sich das bessere Argument im Diskurs der Meinungen durchsetze. Das geht am parlamentarischen Alltag völlig vorbei, der im Falle des Bundestags der Alltag eines „Arbeitsparlaments“ ist.
Hat der Bundestag zugestimmt, muss auch der Bundesrat das Gesetz noch billigen. Tut er das nicht, gibt es die Möglichkeit, dass Abgeordnete des Bundestags und Vertreter der Länder im „Vermittlungsausschuss“ einen Kompromiss ausarbeiten. Misslingt auch das, gibt es zwei Möglichkeiten: Handelt es sich um ein „Zustimmungsgesetz“, also ein Gesetz, dem der Bundesrat zustimmen muss, ist das Gesetz gescheitert. Handelt es sich um ein „Einspruchsgesetz“, also ein Gesetz, gegen das der Bundesrat Einspruch erheben kann, dem er aber nicht zustimmen muss, kann der Bundestag das Gesetz auch ohne Billigung des Bundesrats verabschieden. Welches Gesetz zu welchem Typ gehört, legt das Grundgesetz fest: „Zustimmungsgesetze“ sind Gesetze, welche die Verfassung ändern, die Finanzen der Länder und Kommunen berühren, den Ländern Leistungspflichten auferlegen oder Verwaltungsvorschriften für die Länder erlassen.
Die letzte Instanz: der Bundespräsident
Der Bundespräsident ist die letzte Instanz der Gesetzgebung: Er muss das Gesetz – nach der Unterzeichnung durch den Bundeskanzler und die Fachminister – ausfertigen. Umstritten ist, wie die Formulierung im Grundgesetz zu verstehen ist, dass es sich dabei um „nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustanden gekommene Gesetze“ handeln müsse. Hat der Bundespräsident also ein Prüfungsrecht? Soll er den Inhalt prüfen oder nur die Form? Es ist nur acht Mal vorgekommen, dass der Bundespräsident sich weigerte, ein Gesetz zu unterzeichnen.
Die letzte Überraschung: Wer zum ersten Mal ein Gesetz liest, ist womöglich enttäuscht. Es handelt sich nicht immer um einen übersichtlichen Text mit Artikeln, Paragraphen und Sätzen. Viele Gesetze ändern oder ergänzen alte Gesetze – das neue bezieht sich dann ständig auf das alte Gesetz, ohne aber eine Übersicht zu bieten. Bei „Artikelgesetzen“ ist es noch schlimmer - sie beziehen sich auf ein ganzes Bündel von Gesetzen, die geändert werden müssen.
Juristen stören sich daran nicht, wohl aber der „normale“ Leser. Der kann sich dafür über die Gesetzesbegründungen und Erläuterungen freuen, die jedes Gesetz als Drucksache im Bundestag ergänzt. Daraus geht ganz nebenbei auch hervor, woher Bundeskanzlerin Angela Merkel das Wort „alternativlos“ haben könnte. Jedes Gesetz muss dazu Stellung nehmen, ob es eine „Alternative“ gibt. Meist steht dann da: „keine“.