Makellos zum Auftrag
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Ein Schild weist auf den Eingang zum Bundeskartellamt hin. Bild: dpa
Bei öffentlichen Aufträgen hilft künftig das bundesweite Wettbewerbsregister bei der Auswahl der Firmen. Wann kommt es zu einer Eintragung und wie wird man sie wieder los?
Schreibt eine Kommune den Auftrag etwa für ein neues Rathaus aus, muss sie nicht nur prüfen, ob die Bewerber fachlich geeignet sind, sondern auch, ob sie zuverlässig sind. Festzustellen, ob alle Bieter eine saubere Weste haben, kann dabei einigen Aufwand bedeuten. Abhilfe verspricht hier das bundesweite Wettbewerbsregister, das zeitnah den Betrieb aufnehmen soll. Die Kehrseite: Unternehmen mit Eintrag im Register müssen früh aktiv werden, um nicht bei öffentlichen Aufträgen außen vor zu sein.
Verpflichtende Abfrage
Bund, Länder und Kommunen sowie Unternehmen der öffentlichen Hand sind künftig bei der Ausschreibung von Aufträgen im Wert vom mehr als 30000 Euro verpflichtet, Eintragungen beim Wettbewerbsregister abzufragen. Gleichzeitig haben nur sie, nicht aber private Sektorenauftraggeber wie privatisierte Flughafenbetreiber, Zugriff auf das Register – ein öffentlicher Pranger ist dieses damit nicht.
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