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Jasper von Altenbockum (kum.)

Zum Straßburger Urteil : Burka oder Freiheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat klargestellt, dass die Gesellschaft ein elementares Interesse am Burka-Verbot haben muss – nicht aus Sicherheitsgründen, sondern zu ihrer Selbsterhaltung.

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          Ein Burka-Verbot ist rechtens, aber der Staat sollte es damit nicht übertreiben – so lässt sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über das französische Gesetz von 2010 zusammenfassen. Darin wird nicht die Burka als solche verboten, sondern generell jede Verhüllung des Gesichts, die es unmöglich macht zu erkennen, um wen es sich handelt. Es wird gern so getan, also ob nur der Staat daran ein Interesse habe – vornehmlich aus Sicherheitsgründen. Das Gericht stellte nun aber klar, dass auch die Gesellschaft daran ein elementares Interesse haben muss – nicht aus Sicherheitsgründen, sondern zu ihrer Selbsterhaltung. Denn das „Zusammenleben“ werde dadurch untergraben, dass in aller Öffentlichkeit eine demonstrative Barriere aufgebaut werde. Dagegen konnten Argumente wie „Diskriminierung der Frau“ oder Verletzung deren menschlicher Würde die Richter nicht überzeugen.

          Das Straßburger Gericht erinnert damit daran, dass Öffentlichkeit nicht einfach nur ein angenehmes Beiwerk der bürgerlichen Gesellschaft ist, sondern deren Voraussetzung, ohne die es unter anderem auch keine „Integration“ dieser Gesellschaft geben kann. Schließen sich Teile der Gesellschaft von dieser Öffentlichkeit aus, ob freiwillig oder gezwungenermaßen, gibt sie sich ihrem Zerfall preis. Wer sich so fremd stellt, zwingt andere, sich fremd zu fühlen. Die Burka ist deshalb zum Symbol der Auswüchse multikultureller Parallelgesellschaften geworden, und das Burka-Verbot zum Symbol einer Bändigung migrationsbedingter Fliehkräfte. Nicht umsonst bezog sich das Straßburger Urteil auf einen Fall aus Frankreich: Diese Schranke der Religionsfreiheit wurde maßgeblich von der französischen Aufklärung erkämpft.

          Aber was soll das heißen: der Staat möge es damit nicht übertreiben? Nur wenige tausend von mehreren Millionen muslimischen Frauen tragen in Frankreich überhaupt eine Burka. Das ist der eine Grund. Der andere: Die Strafe gegen einen Verstoß ist gering, besteht wahlweise in einer Geldbuße oder in Staatsbürgerkunde. Wer das überhaupt als „Strafe“ verstehen will, wird Schwierigkeiten haben zu begründen, warum darin ein Zeichen von Diskriminierung, Rassismus oder Islamophobie zu sehen ist. Man kann es auch so sehen: Eine starke Öffentlichkeit verhindert solchen politischen Fundamentalismus gerade – solange sie sich gegen eine Burka-Mentalität wehrt.

          Jasper von Altenbockum
          Verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik.

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