Zeitschriftengründung 1968 : Frankfurter Rechtsschule
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Fritz Bauer Bild: Picture-Alliance
Dieses geistige Kind des „roten Hessen“ ist noch erstaunlich rege: Vor fünfzig Jahren erschien das erste Heft der Zeitschrift „Kritische Justiz“. Fritz Bauer hatte zur Gründung des Organs aufgerufen.
„Wir stehen – nicht nur in unserem Lande – an einer Wende des Rechtslebens, und ebenso an einer Wende unserer staatlichen Ordnung“, schrieb der Marburger Soziologe Werner Hofmann im Herbst 1968 im ersten Heft der Zeitschrift „Kritische Justiz“ (KJ), die ihren Redaktionsbriefkasten in der Bornemannstraße in Frankfurt-Sachsenhausen aufgehängt hatte. Bei dem Doktoranden Dieter Hart, heute Zivilrechtslehrer an der Universität Bremen.
Die jungen Redakteure – neben Hart: Jan Gehlsen, Joachim Perels, Ulrich Stascheit und Lutz Unterseher – übten sich im herrschaftsfreien Diskurs: nicht dominiert von Älteren, sondern „unter Mitarbeit“ (wie es im Impressum heißt) etablierter linker Juristen, verbunden durch Widerstand und Exil. Werner Hofmann, der 1969 überraschend verstarb, zählte dazu, ebenso der Marburger Politik- und Rechtswissenschaftler Wolfgang Abendroth, der Politikwissenschaftler Jürgen Seifert und der Präsident des Hessischen Landesarbeitsgerichts, Hans G. Joachim.
Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der zur Gründung der neuen Zeitschrift aufgerufen hatte, war am 1. Juli 1968 tot aufgefunden worden. In der ersten Nummer würdigte ihn ein alter Weggefährte, der 1964 in den Ruhestand getretene Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, Richard Schmid, der dann regelmäßig über Justiz im Nationalsozialismus, Umgang mit NS-Verbrechen und aktuelle Verfassungsfragen schrieb. Mit Rezensionen trug die KJ dazu bei, linken Rechts- und Sozialwissenschaftlern der Weimarer Republik im Umfeld der Studentenbewegung ein neues Publikum zu erschließen.
Brennglas des Jahre 1968
Als Zeitschriftengründung ist die „Kritische Justiz“ nicht ohne die politisch-intellektuelle Gemengelage des „roten Hessens“ zu denken, das Ministerpräsident Georg August Zinn von 1950 bis 1969 zum sozialdemokratischen Musterland technokratischer Planung ausbaute, einer föderalen Bastion der Moderne in der Bonner Republik. Zinn holte Fritz Bauer an den Main; er setzte sich ein für die Wiederansiedlung des Instituts für Sozialforschung und intervenierte 1955 persönlich, um Max Horkheimer in Frankfurt zu halten.
Schon mit ihrem Titel stellte sich die KJ in die Tradition der Kritischen Theorie. Im Dunstkreis der Frankfurter Schule ließ sich an der Juristischen Fakultät der Goethe-Universität (seit 1967 hessische Landesuniversität), die nach der Emeritierung der ersten Generation ihrer Nachkriegsprofessoren ein Revirement erlebte, durch vielfältige Kontextualisierung juristischer Dogmatik in ihren sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bezügen ein kritischer Blick auf Rechtswissenschaft und Praxis gewinnen.
In den Publikationslandschaften der deutschsprachigen Rechtswissenschaft ist die KJ bis heute ein Erinnerungsort der sechziger Jahre, deren Umbrüche noch Jahrzehnte später Auswirkungen auf Karrieren und Reputationshierarchien hatten. Wie ein Brennglas spiegelt der erste Jahrgang Themen und Ereignisse des Jahres 1968 – von der Notstandsverfassung bis zur Reform des juristischen Studiums. Der im März 2018 verstorbene Bremer Sozialwissenschaftler Stephan Leibfried, damals Student der Politik- und Rechtwissenschaften an der FU Berlin, kommentiert unter dem Titel „Wissenschaftsprozess und politische Öffentlichkeit“ Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Köln, Berlin und Sigmaringen zum politischen Mandat der Studentenschaft. Wolfgang Schivelbusch nimmt das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten gegen Peter Brandt, den wegen „Auflaufs“ verfolgten Sohn des damaligen Bundesaußenministers, unter die Lupe.
Erneuerung des Rechts
Hubert Rottleuthner bespricht das 1967 erschienene Lehrbuch „Allgemeiner Teil des deutschen bürgerlichen Rechts“ von Karl Larenz und fordert ein Verständnis des Rechts in seinen sozialen und politischen Funktionen, das er später als Rechtssoziologe kultivieren wird. Robert M. Kempner, aus der Emigration als Nürnberger Ankläger nach Deutschland zurückgekehrt und nun Rechtsanwalt in Frankfurt, rezensiert die von 1925 bis 1933 von Hugo Sinzheimer und Ernst Fraenkel in der Zeitschrift „Die Justiz. Organ des Republikanischen Richterbundes“ publizierten Chroniken, die 1968 bei Luchterhand in Buchform erschienen, kommentiert von Otto Kirchheimer.
Im vergangenen Jahrzehnt hat die KJ einen Generationswechsel vollzogen, ihr Themenspektrum über die klassischen Felder des Arbeits- und Sozialrechts, des Familien- und Strafrechts, des Verfassungsrechts und der juristischen Zeitgeschichte hinaus erweitert, sie ist internationaler und vielstimmiger geworden. Und nachdem die Redaktionsarbeit 1968 noch reine Männersache gewesen war (erst ein Jahr später kam die Soziologin Walmot Möller-Falkenberg dazu), ist die Redaktion heute zu zwei Dritteln weiblich, und – so haben Ute Sacksofsky und Carolin Stix in ihren soeben veröffentlichten „Daten und Fakten zur Repräsentanz von Frauen in der Rechtswissenschaft“ ermittelt – fast die Hälfte der Texte stammen von Autorinnen.
Die „Kritische Justiz“ bietet noch immer ein Forum für junge Stimmen. Kritische Perspektiven und Kontextualisierungen finden sich inzwischen auch anderswo. Keineswegs erledigt hat sich aber der „Prozess einer Erneuerung des demokratischen Gedankens überhaupt“, den Werner Hofmann 1968 als notwendige Voraussetzung einer Erneuerung des Rechts forderte.