Rhetorik für Juristen : Es muss nicht immer „käuflich erwerben“ heißen
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Die Fähigkeit zur freien Rede ist im Jura-Studium von besonderer Bedeutung. Bild: dpa
Von der Alltagssprache weit entfernt: Juristische Rhetorik ist kompliziert, Studierende eignen sie sich im Laufe ihres Studiums mühselig an. Doch auch das freie Reden, im Zweifelsfall vor Nicht-Juristen, muss geübt werden.
„Ich plätsch…tziere, ähm.“ Mitten im Vortrag will Paul das Wort „plädiere“ nicht über die Lippen kommen. Der Jurastudent setzt neu an: „Ich plädiere auf nicht schuldig für meinen Mandanten – und entschuldigen Sie den Versprecher.“ Damit macht er seinen Silbenschlucker größer, als er ist. „Dafür muss man sich nicht entschuldigen, sondern korrigiert sich und macht weiter“, sagt Thilo Tröger, Rhetorik-Dozent an der Universität Greifswald. Er empfiehlt Paul, der wie alle Seminarteilnehmer eigentlich anders heißt, mehr Pausen zu machen und langsamer zu reden. Nicht nur, weil das Versprechern vorbeugt, sondern sich davon auch keiner an die Wand geredet fühlt.
Solche Tipps für den Rechtsvortrag bekommen Jura-Studierende im fortgeschrittenen Semester in Greifswald vermittelt – als Pflichtveranstaltung und coronabedingt im Onlineseminar. „Im Studium müssen sie sich fast nur schriftlich äußern“, sagt Dozent Tröger. „Doch das gesprochene Wort hat andere Voraussetzungen.“ Ein gestelztes „Zu betonen ist auch“ sollte man in seinem Vortrag zum Beispiel besser meiden. Zudem haben manche Begriffe im Recht eine andere Bedeutung als in der Allgemeinsprache.
„Ein Ei beim Nachbarn zu leihen, geht juristisch nicht, weil Leihe heißt, genau denselben Gegenstand zurückzugeben“, sagt Tröger. Die Fachbegriffe dienen der Rechtssicherheit und der schnellen Verständigung von Juristen untereinander. Aber bereits im Referendariat müssen sie auch vor Nichtjuristen vortragen und erst recht später als Manager, Behördenleiter oder Richter vor gemischtem Publikum überzeugen.
Gestelzte Formulierungen sind zu viel des Guten
„Wer Dinge locker, aber rechtssicher darstellt und auf den Punkt kommt, wird ernst genommen – von Mandanten und Kollegen“, sagt Karl Karbe. Vor zehn Jahren hat er Rechtswissenschaften in Greifswald studiert. Danach arbeitete er als Anwalt; bis er als Fachmann für Vergaberecht in die Immobilienbranche wechselte. Karbe hätte sich noch mehr Rhetorikkurse im Studium gewünscht – so wie es in der Antike üblich war. Doch die Redekunst ist derzeit nur an wenigen Rechtsfakultäten verankert. Immerhin bieten viele Hochschulen an, in anderen Fachbereichen freiwillig Rhetorikkurse zu belegen oder in einem Moot-Court-Wettbewerb mit nachgestellten Gerichtsverfahren das Wort zu ergreifen.
In Trögers Seminar üben die Kursteilnehmer erst mal, wie sie die Rechts- in Redesprache übertragen, ohne dass etwas verloren geht oder unscharf wird. „Schärft ein Ausdruck einen Vorgang juristisch, oder klingt er nur so?“, fragt Tröger. „Käuflich erwerben“ ist so ein Fall. Hört sich präzise an – man könnte aber auch einfach „kaufen“ sagen. „Auch Laien merken, wenn ein Jurist ein schwaches Argument mit einer sprachlichen Nebelbombe überdecken will“, warnt der Dozent.
Keine Ablenkung vom Schlusssatz
Wie sie ihre Zuhörer überzeugen können, üben die Studierenden in einem Rollenspiel wie vor Gericht: „Aus dem Seminarraum wurde ein Geldbeutel entwendet“, schildert Anwältin Leonie den Sachverhalt. „Meine Mandantin soll ihn gestohlen haben; dem widersprechen wir.“ Zum einen, weil sie zur Tatzeit nachweislich nicht im Raum gewesen sei, zum anderen, weil sie als Vermögende Geldnot nicht kenne und ihr damit das Motiv fehle.
Exklusive Geschichten aus der Welt des Rechts.
Mehr erfahren„Ich muss daher sagen, dass meine Mandantin unschuldig ist“, schließt Leonie ihr Plädoyer. Auf ein „Danke für Ihre Aufmerksamkeit“ verzichtet sie – vom Schlusssatz soll nichts ablenken. Auch keine Floskeln. Sonst droht die Hauptaussage in den Nebensatz abzurutschen, wie Rhetoriker Tröger erklärt. Er empfiehlt aber, vor dem letzten Satz noch mal eine kurze Pause zu machen wie nach einem Doppelpunkt. „Ich komme damit zum Ende: Meine Mandantin ist unschuldig“ – zum Beispiel. Dann horchen die Zuhörer noch mal auf.