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Pläne der SPD : Kommt bald das Recht auf Home Office?

  • Aktualisiert am

Eine junge Frau arbeitet zuhause an ihrem Laptop. Bild: Picture-Alliance

Das Arbeitsministerium tüftelt offenbar an einem Gesetz für ein Recht auf Heimarbeit. Die Unionsfraktion warnt jedoch vor Bürokratielasten – dürfen Arbeitnehmer hoffen?

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          Es ist der Traum vieler Arbeitnehmer, gerade wenn es graues Wetter und verstopfte Verkehrswege gibt: Einfach von zu Hause aus arbeiten. Die Digitalisierung verstärkt diesen Wunsch, zumal in manchen Unternehmen ohnehin das meiste über E-Mail, Telefon und Chats besprochen wird. Nun bahnt sich in der Koalition Zank zum Thema „Home Office“ an. Denn am Freitagnachmittag gab es – neben all der Aufregung um den Hackerangriff auf Politiker und Prominente – einen Vorstoß via „Spiegel“ zur Frage Home Office: Der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium Björn Böhning (SPD) will ein gesetzlich verankertes Recht auf Heimarbeit für alle Arbeitnehmer schaffen.

          Der Politiker plant demnach, dass Unternehmen künftig Heimarbeit erlauben müssen. Wollen sie das nicht, müssten sie begründen, warum das bei ihnen gerade nicht möglich ist. Es ist eine vermeintlich sanfte Art der Regulierung, denn der Rechtfertigungsdruck ist hoch. So müssen Unternehmen etwa begründen, wenn sie einem Wunsch eines Mitarbeiters auf Teilzeitarbeit nicht entsprechen wollen – letzteres wurde gerade durch ein Rückkehrrecht in die Vollzeitarbeit („Brückenteilzeit“) verschärft. „Die Digitalisierung verändert die Herrschaftsbeziehungen“, sagte Böhning dem „Spiegel“, „wir müssen sicherstellen, dass die Menschen von den Veränderungen profitieren“.

          Wie genau eine solche Regelung aussehen soll und welche Arbeitgeber davon betroffen wären, blieb zunächst unklar. Das Bundesarbeitsministerium verwies auf Nachfrage auf den Koalitionsvertrag, in dem die Regierungsparteien einen Rechtsrahmen für mobile Arbeit versprachen.

          Kaum ein Arbeitnehmer klagt

          Vom Home Office träumen viele, doch in den meisten Fällen scheitert der Wunsch am Vorgesetzten, wie eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftforschung (DIW) vor einigen Jahren ergab. In 40 Prozent der Jobs wäre Heimarbeit demnach möglich, tatsächlich machen es in Deutschland aber nur 12 Prozent.

          Böhning hat damit offenbar auch ein gutes Profilierungsthema für die SPD gefunden – denn die Union kündigt bereits Widerstand an: „Home Office ist gut“, räumt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), gegenüber der F.A.Z. ein, „aber eine Pflicht zur Genehmigung von Home Office ist nicht angebracht“. Die betrieblichen Erfordernisse seien zu unterschiedlich. Zum Beispiel im Verkauf beim Einzelhandel oder in der Gastronomie sei Home Office „unsinnig“, da es auf die Präsenz vor Ort ankomme. Er fürchtet, dass gerade in solchen Fällen ein Gesetz nur zu mehr Papierkram führen würde: „Da schafft eine Begründungspflicht der Ablehnung auch unnötige Bürokratie“, sagt Weiß.

          Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands, Steffen Kampeter, kritisierte den Vorstoß. „Was Arbeitszeit und Arbeitsort angeht, machen sich gerade die Arbeitgeber an allen Stellschrauben stark für mehr Flexibilität“, sagte er der F.A.Z. Er sprach sich aber für eine Regelung in den Betrieben aus. Bürokratische Gesetzgebung könne „nur nach hinten losgehen“. „Statt die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, fällt der Bundesregierung jede Woche etwas ein, was genau das Gegenteil erreicht“, sagte Kampeter, und warf der SPD indirekt Populismus vor: „Politik nach Umfragetiefständen ist Politik gegen die Zukunftsfähigkeit unsere Landes.“

          Einen Rechtsanspruch auf Heimarbeit hatte im Mai erstmals auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eingefordert – zuvor waren die Gewerkschaften eher zurückhaltend, da Heimarbeit aus ihrer Sicht auch Risiken birgt. Derzeit besteht ein solches Recht in Deutschland nur, sofern dies nach den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers und wegen des grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie zwingend notwendig ist – allerdings sind die Hürden enorm, kaum ein Arbeitnehmer klagt. „Im Ergebnis haben Arbeitnehmer von krassen Ausnahmefällen abgesehen keinen Anspruch auf Einrichtung eines Home Office-Arbeitsplatzes“, sagt Ralf-Dietrich Tiesler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Menold Bezler. Anders ist das allerdings in den Niederlanden: Dort gibt es bereits einen Anspruch auf Telearbeit. Ablehnen können Unternehmen dort nur unter hohen Voraussetzungen.

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