Secondment : Raus aus der Kanzlei, rein ins Unternehmen
- -Aktualisiert am
Henning-Alexander Seel Bild: Archiv
Je mehr Erfahrungen ein Anwalt sammelt, desto besser sein Rechtsrat. Wirtschaftskanzleien schicken ihre Anwälte deshalb immer häufiger ins Ausland oder zum Mandanten.
An diesem Samstag steigt Henning-Alexander Seel ins Flugzeug nach Singapur. Es wird das erste Mal sein, dass der Vierunddreißigjährige asiatischen Boden betritt, und dann gleich für zwei Monate mit der Option, noch einen Monat zu verlängern. Auf diese Zeit hat er sich lange vorbereitet, Reiseführer gewälzt und die landesüblichen Verhaltensregeln verinnerlicht, schließlich will er nicht gleich in Fettnäpfchen treten. Auch mit einem bunten Strauß an arbeitsrechtlichen Vereinbarungen hat er sich schon auseinandergesetzt. Der Mann ist schließlich Rechtsanwalt - und das ist auch in eigener Sache manchmal ganz hilfreich.
Seel ist Arbeitsrechtler aus Hannover und wird von seiner Kanzlei Luther Rechtsanwälte in das Büro nach Singapur entsandt. „Secondment“ heißt die dienstliche Entsendung auf Englisch und ist deshalb auch die bevorzugte Bezeichnung in den anglophilen Rechtsberaterkreisen. Secondments gehören inzwischen zum guten Ton in den internationalen Wirtschaftskanzleien - und es gibt sie in den verschiedensten Ausformungen. Manche Rechtsanwälte werden wie Seel in ausländische Büros, nach London, New York und immer häufiger auch nach Asien geschickt. Dann können sie für einige Monate oder auch für ein ganzes Jahr in eine andere Welt eintauchen, Sprachkenntnisse verbessern, andere Kulturen kennenlernen. Auch Kanzleien funktionieren nicht anders als internationale Konzerne, die ihre Mitarbeiter mal nach Peking, mal nach Buenos Aires schicken. Zu Seels Aufgaben gehört deshalb in den nächsten Monaten auch, seine deutschen Mandanten vor Ort in Singapur zu beraten.
Auch zwischen Frankfurt und Brühl
Solche Entsendungen funktionieren jedoch nicht nur zwischen Hannover und Singapur, sondern auch zwischen Frankfurt und Brühl, zwischen Kanzlei und Mandant. Immer häufiger wenden sich Unternehmen mit einem Engpass in der juristischen Beratung an die Kanzleien, mit denen sie häufig schon seit Jahren Geschäftsbeziehungen pflegen, und leihen sich kurzerhand Rechtsberater aus. Marc Schütt von der amerikanischen Kanzlei Latham & Watkins hat schon zwei Entsendungen hinter sich. Beim ersten Mal war er für sieben Monate in der Brühler Mauser-Gruppe, im Jahr danach verbrachte er vier Monate in einem großen Logistikkonzern. „Die größte Herausforderung ist, so schnell wie möglich das Unternehmen zu verstehen“, sagt der Gesellschaftsrechtler, der inzwischen dreieinhalb Jahre bei Latham arbeitet.
Der große Vorteil dieses Modells ist, dass Mandant und Kanzlei näher aneinanderrücken - je besser der Eindruck, desto länger und intensiver die weitere Zusammenarbeit. Auch beruflich machen die Anwälte einen großen Sprung. „In solchen Secondments sammeln die Anwälte wichtige Erfahrungen“, sagt Hans-Jürgen Lütt, geschäftsführender Partner von Latham & Watkins in Frankfurt. „Wenn man als Anwalt mal auf der Nachfrageseite steht, sieht man das Anforderungsprofil einer maßgeschneiderten Rechtsberatung.“ Besonders bei der ersten Außenstation profitierte Schütt von der sehr engen Anbindung an den Mandanten. In den sieben Monaten hat er an 14 Transaktionen mitgearbeitet.
Anwälte, die ganz frisch im Beruf starten, gehören deshalb nicht zur Zielgruppe. „Man kann ja die Ausbildung junger Anwälte nicht auf die Mandanten abwälzen“, sagt Lütt. „Das ist die Aufgabe der Kanzlei.“ Auch bei Luther wird die Entsendung eher als Anreiz für verdiente Anwälte gesehen. Nach etwa vier Jahren im Unternehmen kann man sich mit einem solchen Wunsch an die zuständigen Partner wenden. Seel ist inzwischen fünf Jahre dabei.
Mögliche Interessenskonflikte
Heikel für Anwälte und Kanzlei gleichermaßen sind mögliche Interessenkonflikte, die im Geschäft der internationalen Wirtschaftskanzleien mit einer Vielzahl von Mandanten ohnehin immer eine große Rolle spielen. So dürfen Advokaten bei einer Unternehmensfusion nicht gleichzeitig auf der Käufer- und Verkäuferseite stehen. „Das ist keine triviale Frage, das muss man vorher genau klären“, sagt Lütt. Gelöst wird dieses Problem durch eine Vertraulichkeitsklausel im Entsendungsvertrag. Doch damit ist es noch nicht getan: Schütt musste bei seinen Auswärtsstationen jede Transaktion, an der er gearbeitet hat, durch den internen Konfliktcheck laufen lassen. Bei diesen Kontrollen überprüft eine separate Stelle in der Sozietät, ob mögliche Konflikte mit anderen Mandaten der Kanzlei bestehen.
Auch die finanziellen Fragen sind Verhandlungssache: Der Anwalt bleibt Arbeitnehmer seiner Kanzlei, die auch den Lohn weiter wie bisher zahlt. Mit den Mandanten wird dazu eine separate Honorarvereinbarung getroffen, mit der die Arbeit abgegolten wird. Auch darüber hinaus ist noch einiges zu klären: Urlaub, Unterbringung, Reisekosten oder auch die Abrechnung für Stunden, die der Mitarbeiter für die heimische Kanzlei erbringt.
Je länger der Aufenthalt ist, desto umfangreicher wird die Liste von Punkten, die es zu beachten gilt. Eine Entsendung von bis zu drei Monaten sei unproblematisch, erläutert Seel. In diesen Fällen läuft zum Beispiel auch die Krankenversicherung normal weiter. Schwieriger wird es bei Aufenthalten, die länger als sechs Monaten dauern, auch weil dann die Steuern im anderen Land gezahlt werden müssen. Für die emotionale Vorbereitung auf das Gastland war für Seel von großem Vorteil, dass schon seit Juni eine Kollegin aus Singapur für ein Jahr im Hannoveraner Büro von Luther sitzt. Sie hat ihren Kollegen gleich mit den nötigen Tipps versorgt.