Bildungsurlaub : Zeit zum Lernen
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In zwölf Bundesländern haben Arbeitnehmer das Recht auf Bildungsurlaub Bild: fotolia.de / Marem
Fünf freie Tage für die Weiterbildung, das erlauben viele Landesgesetze den Arbeitnehmern. Aber nur wenige nutzen die Chance. Und es gibt ein paar Bedingungen.
Musste es ausgerechnet die Costa Brava sein? Zehn Tage sollte der Bildungsurlaub dauern. "Das Meer: Ressource und Abfalleimer" war das Thema, für das sich der Angestellte eines Rechtsamts einer nordrhein-westfälischen Kommune interessierte. Sein Arbeitgeber machte ihm einen Strich durch die Rechnung und lehnte den Antrag auf Bildungsurlaub ab. Die Inhalte der Veranstaltung hätten nichts mit politischer oder beruflicher Weiterbildung zu tun. Im Wesentlichen standen nämlich Tauchgänge vor der Küste auf dem Programm. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht (Az. 9 AZR 433/94). Selbst wenn umwelt- und gesellschaftspolitische Probleme bei der Nutzung des Meeres erörtert werden, reiche das in diesem Fall nicht für eine Veranstaltung zur politischen Bildung aus.
Schon der Wunsch, einen normalen Urlaub zu nehmen, kann in Betrieben für Diskussionen sorgen. Irgendwie passt es nie. Aufträge müssen abgearbeitet werden, und ohnehin ist die Personaldecke dünn. Doch beim Thema Bildungsurlaub zeigen sich manche Vorgesetzte noch kompromissloser. "Es war schon immer schwierig und ist in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarktes noch schwieriger und riskanter geworden", sagt Ekkehard Nuissl von Rein, wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE). So stellte das Institut in seiner Trendanalyse Weiterbildung 2008 fest, dass in den meisten Bundesländern die Teilnahmequote am Bildungsurlaub unter einem Prozent liegt. Schwierig sei die Situation vor allem in kleinen und mittleren Betrieben, sagt Nuissl von Rein. Hier falle die Abwesenheit nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch den Kollegen unangenehm auf.
Aus der Spätphase der Bildungsreformen
Dabei war der Bildungsurlaub einst als großer Schritt in eine Gesellschaft des lebenslangen Lernens geplant. Die meisten Gesetze wurden vor rund 30 Jahren beschlossen, in der Spätphase der Bildungsreformen der 60er und 70er Jahre. Vor allem Arbeitern sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich beruflich oder politisch zu bilden, ohne dafür den Erholungsurlaub antasten zu müssen.
In zwölf Bundesländern haben Arbeitnehmer heute das Recht dazu. Nur Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben auf Gesetze verzichtet. Die anderen Bundesländer gestehen üblicherweise fünf freie Tage pro Jahr zu, die jeder Arbeitnehmer für seine berufliche und politische Bildung zusätzlich zu seinem normalen Urlaub nehmen kann. Im Regelfall kann der Anspruch eines Jahres auf das nächste übertragen werden. Maximal sind also zwei Wochen Bildungsurlaub am Stück möglich.
Die Kosten der Veranstaltung trägt der Arbeitnehmer selbst, dafür wird ihm sein Lohn in dieser Zeit weitergezahlt. Das Recht auf Bildungsurlaub und seine Ausgestaltung ist deshalb manchem Unternehmen ein Dorn im Auge. So forderte 2007 der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Arbeitnehmer sollten für Weiterbildung ihre Urlaubstage verwenden. Und die norddeutsche Industrie- und Handelskammer schlug im Frühsommer dieses Jahres vor, dass die Mitarbeiter wenigstens die Hälfte der Kurse aus ihren Urlaubstagen bestreiten sollten. In Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern solle es gar kein Recht auf Bildungsurlaub geben.
Was zählt: Staatliche Anerkennung