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Arbeitsrecht : Tratschen bis zur Kündigung

Klatsch und Tratsch sind erlaubt. Aber es gibt Grenzen

Klatsch und Tratsch sind erlaubt. Aber es gibt Grenzen Bild: Gernot Krautberger / fotolia

In der Wirtschaftskrise hat der Flurfunk Konjunktur. Doch Anwälte mahnen zur Vorsicht: Allzu eifrigen Klatschtanten droht im Extremfall sogar eine Kündigung.

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          Es hört sich etwa so an: „Schon gehört? Die Auftragslage ist schon wieder schlechter geworden.“ - „Pssst, weißt du das schon: Meier und Schulze stehen beim Juniorchef auf der Abschussliste, wenn wir rationalisieren, sind die beiden als Erste draußen.“ - „Na, der Juniorchef hat gut reden, der soll erst mal seiner Frau treu bleiben und das Verhältnis mit der Sekretärin vom Schmitt beenden.“

          Nadine Bös
          Redakteurin in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

          Tratsch in der Kaffeeküche ist in Unternehmen normal. Doch während einer Wirtschaftskrise springen Flurfunk und Gerüchteküche verstärkt an. Da geht die Furcht vor Entlassungen um, da sorgen sich viele um den Zustand ihrer Firma. „Die Krise erzeugt Unsicherheit und Ängste bei den Beschäftigten. Und zwar auch bei denen, deren Arbeitsplatz gar nicht auf der Kippe steht“, sagt die Arbeitspsychologin Gisela Mohr von der Universität Leipzig. „Das Ventil, um Ängste abzubauen, ist, darüber zu reden. Reden hilft - das ist eine einfache und sehr grundsätzliche Regel in der Psychologie.“

          Allerdings: Das Verbreiten von Gerüchten kann für die Beteiligten arbeitsrechtliche Konsequenzen haben und im Extremfall sogar zur Kündigung führen. „Klatsch wird für die Beschäftigten vor allem gefährlich, wenn Unternehmensinterna nach draußen getragen werden oder wenn die Gerüchte dazu geeignet sind, den Betriebsfrieden zu stören“, sagt Fenimore von Bredow, der als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln tätig ist. Es gibt keine festen Regeln, die darüber entscheiden, ob Gerede harmlos oder arbeitsrechtlich relevant ist. Aufpassen sollten Arbeitnehmer, wenn es sich um Informationen handelt, die sie im Vertrauen erfahren haben oder zu denen sie nur aufgrund einer herausgehobenen Stellung Zugang hatten.

          Gezielt Gerüchte in die Welt zu setzen ist gefährlich

          „Wenn der einfache Arbeiter abends in der Kneipe herumerzählt, dass es in seiner Firma wahrscheinlich bald Kurzarbeit geben wird, dann ist das nicht sonderlich gefährlich für ihn“, sagt von Bredow. „Wenn aber der Chef der Personalabteilung der Presse erzählt, dass das Unternehmen kurz vor der Insolvenz steht, dann wäre sogar eine fristlose Kündigung drin.“

          Fast jeder Arbeitnehmer muss im Arbeitsvertrag eine Klausel zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterschreiben. „Als Faustregel gilt: Alles, was Interessierte ohne große Anstrengung auch anderweitig erfahren könnten, fällt nicht unter diese Geheimhaltungspflicht“, erklärt von Bredow. „Nach Herzenslust weitertratschen kann man zum Beispiel Gerüchte, die schon einmal von der Fachpresse aufgegriffen wurden oder die sich im Netz ergoogeln lassen.“ Und wie steht es mit Klatsch, der im Kollegenkreis die Runde macht? „In der Kantine über Entlassungen zu spekulieren ist in Ordnung“, sagt von Bredow. „Das macht quasi jeder Zweite, vor allem in Krisenzeiten.“

          Allerdings warnt Christoph Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Görg: Schwierig werde es, wenn jemand gezielt Gerüchte in die Welt setzt, um Mitarbeiter zu diskreditieren. „Wenn ein Kollege in der Betriebsöffentlichkeit zu Unrecht herabgewürdigt wird, dann ist das üble Nachrede. In solch einem Fall kann der Arbeitgeber zu dem Schluss kommen, dass der Betriebsfrieden gestört ist“, sagt Müller. Der Verbreiter des Gerüchts hätte mit einer Abmahnung zu rechnen, im Wiederholungsfall mit einer Kündigung.

          Auch internes Tratschen ist gefährlich

          Auch das interne Ausplaudern von Geheimnissen kann Arbeitnehmer in Schwierigkeiten bringen. Rechtsanwalt Müller vertritt beispielsweise derzeit ein Unternehmen in einem derartigen Fall vor Gericht. Ein hochrangiger Mitarbeiter soll angeblich in einer Sitzung Untergebenen geraten haben zu kündigen. Das Unternehmen gehe den Bach runter, dort könne man nichts mehr werden. Das zumindest wirft ihm die Personalleitung vor. Die Vorgesetzten waren stinksauer und warfen den Mann hinaus. Der klagt jetzt gegen seine Kündigung, das Ende ist offen.

          Müller glaubt: „Es war gerechtfertigt, den Mitarbeiter zu kündigen.“ Er dürfe in solch einem Kreis sein Wissen über die Lage des Betriebs nicht dazu nutzen, Leuten den Abgang zu empfehlen. „Das waren Leistungsträger - ein unglaublicher Verlust, wenn die alle gekündigt hätten, ausgerechnet in schwierigen Zeiten.“ Den Angestellten ist aber nicht in jeder Hinsicht der Mund verboten. „Arbeitnehmer haben eine gewisse Meinungsfreiheit“, sagt Müller. „Wenn ein Beschäftigter zu seiner Frau sagt, er arbeite in einem miesen Unternehmen, das bald pleite ist, dann ist das kein Problem, wenn sie nicht gerade bei der Konkurrenz tätig ist.“

          Delikat kann das Gerede auch werden, wenn Vorgesetzte in der Betriebsöffentlichkeit herabgewürdigt werden und ihre Autorität bedroht ist. Dazu sind schon einige Fälle vor den Arbeitsgerichten verhandelt worden. Kein Pardon kannten zum Beispiel die Richter am Arbeitsgericht Frankfurt im Fall einer Reinigungsangestellten, die herumerzählt hatte, eine verheiratete Kollegin habe eine Liebesaffäre mit dem ebenfalls verheirateten Chef. Dafür gab es aber keine Beweise. Dass der Chef der Klatschtante fristlos kündigte, fand das Gericht in Ordnung. Der Betriebsfrieden sei erheblich gestört gewesen (Az. 4 Ca 5471/00).

          Dass der Klatsch so aus dem Ruder läuft, dass die Beteiligten sich vor Gericht wiederfinden, sei aber eher die Ausnahme, sagt Achim Mollbach, Managementberater bei Kienbaum. „So mancher Chef versteht den Flurfunk gar positiv für sich zu nutzen“, sagt Mollbach. Über den Flurfunk könne man wichtige Informationen erhalten, aber auch genau die Informationen verbreiten, die man gern unters Volk bringen will. „Vorgesetzte, die ganz selbstverständlich mit den Mitarbeitern Kaffee trinken, wissen außerdem viel besser Bescheid, welche Ängste und Probleme die Belegschaft beschäftigen“, sagt Mollbach. „Im besten Fall können sie falsche Gerüchte mit einer vernünftigen Informationspolitik kontern.“ Das sei allemal schneller als die Justiz, die das Verhalten der Tratschtanten womöglich über mehrere Instanzen prüft.

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