Altersvorsorge von Juristen : Eine Frage der Rente
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Die Juristerei bot früher ein breites Betätigungsfeld - es könnte enger werden. Bild: Imago
Nicht jeder Student der Rechtswissenschaften kann oder will Richter, Staatsanwalt oder Advokat werden. Auch eine Karriere in Unternehmen war für Juristen immer sehr attraktiv - bis jetzt.
Die Juristerei öffnet viele Tore. Mit zwei Staatsexamen in der Tasche kann man vieles werden: Richter oder Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Verwaltungsjurist. Auch Unternehmen unterhalten gerne ihren eigenen Hausjuristen, für die vielen Rechtsstreitigkeiten mit Kunden oder zum Aushandeln der Verträge. Besonders in den Personalabteilungen wimmelt es vor Rechtsberatern, schließlich sind die Arbeitsverträge der eigenen Mitarbeiter ein einziges Minenfeld. Allerdings ist die Karriere eines Unternehmensjuristen für viele Absolventen plötzlich ziemlich unattraktiv geworden. Der Grund dafür ist überraschend: die miese Altersvorsorge.
Wie alles im Leben ist „mies“ natürlich immer eine Frage der Bezugsgröße. Natürlich sind die Rentenaussichten von Unternehmensjuristen auch nicht schlechter als von allen anderen Berufsgruppen, die an der gesetzlichen Rentenversicherung hängen. Aber sie sind auch nicht besser. Und das ist genau das Problem: Denn sie sind es nicht mehr. Bis vor kurzem konnten sich Unternehmensjuristen noch von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und stattdessen ihre Altersvorsorge vom berufsständischen Versorgungswerk regeln lassen - wie alle freiberuflich tätigen Anwälte auch.
Das ist meist lukrativer als die gesetzliche Rente, die von Jahr zu Jahr unattraktiver wird. Die Unterschiede sind so groß, dass eine gestandene Rechtsanwältin jüngst triumphierend verkündete, dass ihr bisheriger Rentenanspruch in den vergangenen Jahrzehnten auf den doppelten Betrag ihres Mannes angestiegen war, der als Geschäftsführer arbeitet - obwohl sie einst sogar im gleichen Monat angefangen haben zu arbeiten. Dieser Unterschied könnte in Zukunft erheblich kleiner werden, schließlich leiden auch die berufsständischen Versorgungswerke unter der dauerhaften Niedrigzinsphase. Aber bisher ist die Möglichkeit, sich privat abzusichern, für viele Juristen noch ein erheblicher Pluspunkt.
Unternehmensjuristen merken den Unterschied nicht sofort
Die gleiche Anzahl von Versicherungsjahren, aber nur die Hälfte der Rente - das tut weh. Tausenden Unternehmensjuristen droht jetzt ein ähnliches Schicksal wie dem Geschäftsführergatten. Das Bundessozialgericht hat sie nämlich in hohem Bogen zurück in die gesetzliche Rentenversicherung geworfen. Rechtsanwälte, die bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber angestellt sind, Weisungen erhalten und deshalb nicht selbständig tätig sind, dürfen sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, entschieden die Kasseler Richter.
Unternehmensjuristen merken den Unterschied nicht sofort: Sie zahlen jeden Monat noch immer den gleichen Betrag ein, nur eben nicht in das Versorgungswerk, sondern in die gesetzliche Rentenkasse. Spürbar wird der Unterschied erst im Alter - und wie groß er ausfallen wird, darüber lässt sich im Moment nur spekulieren. Doch die Entscheidung ist noch aus einem ganz anderen Punkt misslich: Den Unternehmensjuristen entgehe nicht nur die attraktivere Renditeerwartung des Versorgungswerks, warnt Klaus-Stefan Hohenstatt, Managing Partner für Deutschland der Kanzlei Freshfields. „Sondern es drohen auch Nachteile, die sich bei einer Zersplitterung der Versorgungswege ergeben“, so Hohenstatt.