Neues Gesetz : Ist das Ende der Psychologie gekommen?
- -Aktualisiert am
Im geschützten Raum: Therapeutische Gesprächssituation Bild: plainpicture/Maskot
Das Psychotherapeutengesetz führt eine Approbation für heilkundliche Psychotherapie ein und wertet die Klinische Psychologie auf. Damit scheinen die Tage einer einheitlichen Disziplin gezählt.
Zwanzig Jahre nach Erlass des geltenden Psychotherapeutengesetzes hat das Bundeskabinett den Entwurf eines neuen Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (kurz: Psychotherapeutengesetz) gebilligt. An der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates besteht kein Zweifel. Das neue Gesetz führt ein Verfahren zur staatlichen Approbation für heilkundliche Psychotherapie ein. Voraussetzung für die Approbation ist ein fünfjähriges Bachelor-Masterstudium an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule.
Tritt also ein neuer Studiengang Psychotherapie zu den über 3000 Masterstudiengängen hinzu, die nach Zählung des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) in Deutschland bereits bestehen? Werden dafür neue Professuren eingerichtet und neue Räume bereitgestellt? Eine zusätzliche Finanzierung ist nicht in Sicht, und überhaupt halten manche einen eigenen Studiengang Psychotherapie fachpolitisch nicht für opportun. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie will jedenfalls eine Abspaltung der Psychotherapie von der Psychologie verhindern und schlägt daher vor, das neue Studium der Psychotherapie in das bestehende Studium der Psychologie einzugliedern. Die im Fakultätentag Psychologie vertretenen Institute und Fachbereiche scheinen gewillt, dem Vorschlag zu folgen.
Doch da gibt es Probleme. Bisher haben die Hochschulen den Studiengang Psychologie innerhalb einer von den Kultusministern der Länder erlassenen Rahmenordnung selbst gestaltet; das Bachelorstudium war polyvalent angelegt, also vielseitig den Grundlagenfächern (Allgemeine Psychologie, Persönlichkeitspsychologie, Entwicklungs- und Sozialpsychologie) sowie der Methodenlehre gewidmet. Das Masterstudium sollte Grundkenntnisse vertiefen und auf vielfältige berufliche Anwendungen vorbereiten (wie Wirtschafts-, Rechts-, Verkehrspsychologie). Eine dieser Anwendungen war die Klinische Psychologie – so der international gebräuchliche Name des für die Diagnostik, Prävention und Therapie psychischer Störungen zuständigen Fachs. Das neue Gesetz verlangt als Voraussetzung für eine Approbation nach Bologna-Kriterien den Erwerb von 180 Leistungspunkten. Das sind sechzig Prozent der 300 Leistungspunkte aus fünf Studienjahren. Die Inhalte dieses Studienanteils sollen noch durch eine Approbationsordnung näher bestimmt werden. Sie sollen – so das Gesetz – Kompetenzen vermitteln, die für die Ausübung des Berufs des Psychotherapeuten erforderlich sind. Das ist unbestreitbar die Klinische Psychologie; sie wäre im vollen Umfang im neuen Studiengang vertreten. Wie weit zudem Grundlagen-, Methoden- und nicht heilkundliche Anwendungen als heilkundlich relevant berücksichtigt werden, ist abzuwarten; doch dürften sie in dem Pflichtanteil mit 180 Punkten nur schwach vertreten sein. Daraus ergibt sich eine schwerwiegende Verschiebung von den nicht heilkundlichen Grundlagen- und Anwendungsfächern zur heilkundlichen Klinischen Psychologie.
Ein völliges Novum
Nun werden vierzig Prozent des Studiums (120 von 300 Leistungspunkten nach Bologna) von der anstehenden Approbationsordnung nicht betroffen sein. Die Gesellschaft für Psychologie hofft, diese vierzig Prozent den nichtheilkundlichen Fächern zuweisen zu können und damit den Fortbestand der bisherigen Lehre von Grundlagen, Methoden und nichtheilkundlichen Anwendungen zu sichern. Diese Absicht unterstützt das Gesetz allerdings nicht. Es verpflichtet nämlich, den freien Anteil den sogenannten Bezugswissenschaften der Psychotherapie zu widmen. Psychologie ist zwar ausdrücklich als eine der Bezugswissenschaften genannt, aber eben nur als Beispiel einer Bezugswissenschaft neben Pädagogik und Medizin. Die Reihe von Disziplinen mit bedeutsamen Bezügen zu einer disziplinär offenen und gesellschaftlich reflektierten Psychotherapie lässt sich fortsetzen – etwa mit Philosophie, Soziologie und Kulturwissenschaften, Neurowissenschaften, Sprach-, Medien- und Kommunikationswissenschaften, nicht zu vergessen: gender studies. Der Gesundheitsminister selbst könnte den freien Studienanteil weiter beschneiden, wenn er – wie noch in seinem Gesetzesentwurf vom Januar vorgesehen – den Plan für ein Teilstudium der Psychopharmakologie verwirklicht, das Psychotherapeuten zur Verschreibung von Medikamenten berechtigt.
Die nun einsetzende Dynamik dürfte beträchtlich sein. Schon jetzt ist Klinische Psychologie bei den Studenten die beliebteste Richtung. Unter dem Namen Psychotherapie mit einer staatlichen Approbation aufgewertet, wird diese Richtung vollends dominant. Das zu erwartende reiche Angebot an Bezugswissenschaften wird bei Studenten wohl eher Anklang finden als Spezialseminare zur Vertiefung der Kenntnis psychologischer Grundlagen und Methoden und als Übungen zur Vorbereitung auf eine andere als die therapeutische Praxis. Die bisher vorherrschende, historisch gewachsene, in der internationalen Forschung achtbar vertretene nicht heilkundliche Psychologie steht also in Konkurrenz sowohl zur heilkundlichen Psychotherapie als auch zu deren zahlreichen Bezugswissenschaften. Falls sie nicht als Gewinnerin aus dieser Konkurrenz hervorgeht, drohen Verwaltungsgerichte, ihren gegenwärtigen Bestand als Überkapazität zu bewerten, welche die Universitäten möglicherweise zugunsten heilkundlicher Fächer abzubauen haben.
Der Wissenschaftsrat hat in seiner Stellungnahme vom Januar 2018 die Psychologie noch als Mutterwissenschaft der Psychotherapie bezeichnet. Einen solchen Bezug stellt das Psychotherapeutengesetz nicht her. Es unterscheidet sogar – ein völliges Novum – Psychotherapiewissenschaft von Psychologie. Während das Gesundheitsministerium in seiner jüngsten Pressemitteilung unbefangen von einem eigenständigen universitären Studienfach Psychotherapie spricht, enthält das Gesetz nur die zurückhaltende Formulierung „die für die Berufszulassung maßgeblichen Bestandteile des Studiums“.
Ein Studium der Psychologie ist demnach nicht Voraussetzung für die Approbation. Das Gesetz würde auch zulassen, die für die Berufszulassung der Psychotherapeuten maßgeblichen Studienanteile in einem Studiengang Pädagogik, Theologie oder Medizin anzusiedeln. Es würde ebenso einen selbständigen Bachelor-/Masterstudiengang Psychotherapie erlauben (ein sogenanntes Direktstudium) – eine wohl willkommene Option vor allem für Fach- und Privathochschulen. Dann gäbe es also approbierte Psychotherapeuten mit und ohne Psychologie-Magistergrad und Psychologie-Magister mit und ohne psychotherapeutische Approbation.
Dass sich dann Approbierte mit Psychologie-Magister eher mit ihren approbierten Berufskollegen anderer Provenienz zusammenschließen als mit ihren nicht approbierten Studienkollegen, ist eine berechtigte Sorge des noch mitgliederstarken Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen. Wollen Psychologen, die keine Psychotherapeuten sind, nicht ins Hintertreffen geraten, müssten sie ihr eigenes wissenschaftliches und berufliches Profil herausstellen – etwa als Hirnforscher, Erziehungswissenschaftler, Unternehmensberater oder Gerichtsgutachter. Folgerichtig wären dann auf solche Profile zugeschnittene eigene Studiengänge und Abschlüsse. Das Konzept der traditionell polyvalenten, der breitgefächerten und vielseitig anwendbaren Psychologie wäre hinfällig. Der Begriff der Psychologie bliebe nur noch eine Reminiszenz an ein Erfolgsmodell, das, nachdem es in Deutschland über 100.000 berufstätige Absolventen hervorgebracht hat, binnen weniger Jahre zu einem Auslaufmodell geworden ist. In diesem Sinne könnte das neue Psychotherapeutengesetz das Ende der Psychologie als einheitliche Disziplin einläuten.
Der Autor gehört dem Arbeitsbereich Psychologie der Freien Universität Berlin an.