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Arbeitsrecht : Darf ich als Bewerber mit KI analysiert werden?

  • -Aktualisiert am

Eine Bewerberin stellt sich in einem Büro in Berlin beim Personalchef vor. Bild: Picture-Alliance

Es gibt dutzende Anleitungen wie der Lebenslauf bei einer Bewerbung optimal auszusehen hat. Kürzlich überraschte ein Arbeitgeber als er einen handschriftlich verfassten Lebenslauf forderte – und die Handschrift anschließend analysieren ließ.

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          Der Fachkräftemangel macht sich in Deutschland immer deutlicher bemerkbar. Gute Leute sind gesucht. Gleichzeitig ist jede Neueinstellung eine echte Investition, nicht nur in Geld, sondern auch in Zeit. Bewerbungsverfahren, Einarbeitung, Integration ins Team: schön, wenn man das in die Richtigen investiert.

          Hierfür versprechen Software-Tools hohe Treffsicherheit, Stichwort Künstliche Intelligenz (KI). Mittels Persönlichkeitstests, die Sprache und Stimme auswerten, oder Big- Data-Analysen soll die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass die Kandidatin eine zuverlässige, integre Kollegin mit hoher Arbeitsmoral ist, die zum Unternehmen passt. Klingt toll, aber können Arbeitgeber diese Tests bedenkenlos einsetzen?

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