Kann der Chef meine Direktversicherung vorzeitig auszahlen?
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Altersvorsorge: Der Verzicht auf einen Teil des Gehalts zugunsten einer Direktversicherung steht unter dem Schutz des Gesetzgebers Bild: CHROMORANGE / Bilderbox / FOTOFI
Direktversicherungen über den Betrieb sind gefragt, aber mit juristischen Tücken verbunden.
Direktversicherungen sind ein beliebtes Mittel zur privaten Altersvorsorge. Sie werden von Unternehmen gerne abgeschlossen, weil dafür keine Rückstellungen nötig sind und der Arbeitnehmer mit dem externen Versicherungsunternehmen einen solventen Schuldner erhält. Die Beiträge können entweder der Arbeitgeber oder unmittelbar der Arbeitnehmer über einen Verzicht auf einen Teil seines Gehalts (Gehaltsumwandlung) einzahlen.
Vertragspartner der Versicherung ist unabhängig von der Zahlungsweise stets der Arbeitgeber; der Arbeitnehmer erhält als versicherte Person lediglich ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versicherungsleistungen für den Rentenfall. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in einem aktuellen Fall mit der Frage befasst, ob begünstigte Mitarbeiter das Recht haben, von ihrem Arbeitgeber die Auflösung und Auszahlung ihrer Versicherung schon vor dem geplanten Renteneintritt zu verlangen (3 AZR 586/16).
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