Bitkom, Schüler und Eltern : Bündnis fordert einklagbares Recht auf digitale Bildung
- -Aktualisiert am
Ein Schüler löst am Laptop Zuhause seine Schulaufgaben. Bild: dpa
Distanzunterricht ist durch die Pandemie mittlerweile jedem ein Begriff. Bundesschülerkonferenz, Bundeselternrat und der Bitkom wollen, dass die digitale Teilnahme an Unterricht oder Vorlesungen grundsätzlich möglich ist.
Zwei Jahre Corona-Pandemie haben viele Hoffnungen zertrümmert. Die Hoffnung, dass es irgendwann, quasi aus eigenem Antrieb heraus, einen flächendeckenden, effektiven Distanzunterricht an deutschen Schulen könnte, gehört offenbar dazu. Auf Appelle allein wollen sich Schüler, Eltern und Digitalwirtschaft deshalb nicht mehr verlassen. Sie fordern jetzt ein „Recht auf digitale Bildung“, das zur Not auch vor Gericht einklagbar sein muss.
Das hat am Donnerstag ein ungewöhnliches Bündnis aus Bundesschülerkonferenz, Bundeselternrat und dem Digitalverband Bitkom gefordert. Dabei spielt die Initiative auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgericht an. Die Karlsruher Richter postulierten jüngst im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen erstmals das „Recht auf schulische Bildung“. Die Forderung dürfte dabei den Nerv vieler Eltern treffen: Einer repräsentativen Bitkom-Umfrage zufolge, erklärten 96 Prozent der Eltern schulpflichtiger Kinder, der Einsatz digitaler Technologien und Medien solle in allen Schulen Standard sein.
Kein Unterricht statt Distanzunterricht
Ein Rechtsgutachten, dass die Leichtigkeit dieses Unterfangens untermauern soll, liefern sie gleich dazu, erstellt von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs. „Dafür bedarf es auch keiner Änderung des Grundgesetzes“, erläuterte Bitkom-Präsident Achim Berg in der gemeinsamen Pressekonferenz. Schließlich wolle man den Präsenzunterricht nicht ersetzen, sondern durch hybride Angebote ergänzen. Es reiche ein einfaches Gesetz auf Landesebene. Allerdings müsste dies schon in allen 16 Bundesländern einzeln geschehen. Idealerweise solle es nicht nur auf die Schule beziehen, sondern auch auf Universitäten und Weiterbildungsangebote.
Die monatelangen Schulschließungen während der Pandemie hätten den Bedarf deutlich gemacht: Statt des viel zitierten Distanzunterrichts habe es in vielen Fällen überhaupt keinen Unterricht gegeben: Derzeit hänge die Qualität des Distanzunterrichts vom Zufall ab. „Es existieren bundesweit nicht einmal Mindeststandards“, monierte Berg. Als mögliche Anwendungsfälle fallen ihm viele Situationen ein: Neben dramatischen Anlässen wie einer Pandemie oder schwere Unwetter, sei der Bedarf auch bei vielen Alltagssituationen gegeben: Wenn Schüler etwa wegen eines Beinbruchs länger nicht zu Schule kommen könnte, wäre es sinnvoll, wenn sie sich von zu Hause aus einwählen könnten.
Eine effektive und flächendeckende Digitalisierung scheitere dabei nicht am Geld, betonten die drei Organisationen einhellig. Der Bund hat in den vergangenen Jahren dafür üppig Mittel bereit gestellt: Schulen und Schulträger scheiterten oft an den bürokratischen Hürden, vor allem an der geforderten Erstellung von komplizierten Medienplänen, die Dutzende von Seiten füllen. Rund drei Jahre nach dem Start des Programms für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen sind nur rund 1,2 von mittlerweile 6,5 Milliarden Euro abgeflossen.