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„Vorläufige Dienstenthebung“ : Virologe Kekulé darf vorerst nicht mehr an Uni Halle forschen und lehren

  • Aktualisiert am

Der Virologe Alexander Kekulé Bild: Picture-Alliance

Die Martin-Luther-Universität in Halle hat eine „vorläufige Dienstenthebung“ gegen Alexander Kekulé ausgesprochen. Der Virologe hat angekündigt, rechtlich dagegen vorzugehen.

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          Der Virologe Alexander Kekulé darf nach eigenen Angaben vorerst nicht mehr an der Universität Halle forschen und lehren. Die Martin-Luther-Universität habe eine „vorläufige Dienstenthebung“ gegen ihn ausgesprochen, sagte Kekulé, der dort eine Professur innehat, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Er habe bereits mit einem Anwalt gesprochen und werde rechtlich dagegen vorgehen. Zuvor hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ (MZ) berichtet. Die Universität war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

          Der Vorgang habe eine lange Vorgeschichte, sagte Kekulé. Er kämpfe schon seit Jahren für eine bessere Ausstattung seines mikrobiologischen Instituts. Nun versuche die Universität offenbar, ihn mit Vorwürfen loszuwerden. Laut dem MZ-Bericht geht es in einem Disziplinarverfahren unter anderem um die Unterrichtsverpflichtungen des Professors. Laut Kekulé ging es dabei unter anderem um ein Praktikum im vergangenen Jahr, das er unter Verstoß gegen die Corona-Auflagen hätte stattfinden lassen sollen.

          Eine vorläufige Dienstenthebung kann laut Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen. Laut Bundesinnenministerium ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, „dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird“.

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