Zu hohe Anforderungen? : Die Qual der Master-Wahl
- -Aktualisiert am
Ein Bachelor-Zeugnis in der Mausefalle Bild: Finn Winkler
Der Übergang vom Bachelor zum Master verläuft mitunter holprig. Schuld sind häufig strenge Voraussetzungen, die den Zugang zum Wunschfach versperren.
Wenn Lena Radmer ihren Bachelor-Studiengang beschreibt, fällt ihr direkt eine Dozentin ein: Die hatte Radmers Studiengang Europäische Studien an der Universität Osnabrück nämlich einmal als großen, flachen See bezeichnet. „Wir lernen ein bisschen was von allem, in tiefere Gewässer kommen wir aber nicht“, erinnert sich Radmer an die Worte der Professorin.
Eigentlich gefiel der Studentin gerade die allgemeine Herangehensweise besonders gut, doch jetzt, wo sie einen Masterstudienplatz sucht, fällt ihr genau das auf die Füße: „Oft werden nur Absolventen spezialisierterer Bachelorstudiengänge zugelassen“, sagt sie. Ihr Wunschstudiengang: Geographie. Doch obwohl sie das Fach seit dem ersten Semester im Nebenfach studiert, fehlen ihr für eine Masterzulassung rund 50 Credit Points. Zum Vergleich: Im kompletten Bachelorstudium erwerben Studierende in der Regel 180 Credit Points, also rund 30 Credits je Semester. Radmer müsste also Stoff aus eineinhalb Semestern nacharbeiten – zusätzlich zu den laufenden Vorlesungen.
Mit diesem Problem ist Radmer nicht allein. Viele Bachelorabsolventen haben nach ihrem Abschluss Probleme, die geforderten Voraussetzungen zu erfüllen, weshalb Studentenvertreter und Gewerkschaften seit langem veränderte Zulassungsvoraussetzungen fordern. Schuld an den Schwierigkeiten ist nämlich nicht etwa fehlender Fleiß der Studierenden, sondern die Bologna-Reform, die im Jahr 2019 ihr 20. Jubiläum feierte. Eigentlich sollte die Reform das Studium vereinheitlichen und so beispielsweise Hochschulwechsel im In- und Ausland erleichtern. Doch dieser Flexibilität sind Grenzen gesetzt: Wer nicht das genau passende Fach im Bachelor studiert oder zumindest einen klaren Schwerpunkt setzt, steht bei vielen Masterstudiengängen vor verschlossenen Türen.
Zulassungsbeschränkung versus Zulassungsvoraussetzung
Wie kann das sein, wo doch der Bildungsbericht der Kultusministerkonferenz zeigt, dass im Wintersemester 2019/20 knapp 75 Prozent der Masterstudiengänge keiner Zulassungsbeschränkung unterlagen? „Zulassungsbeschränkung und Zulassungsvoraussetzung sind nicht das Gleiche“, sagt Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Dass drei Viertel aller Masterstudiengänge nicht zulassungsbeschränkt sind, heißt: Bewerber benötigen keine bestimmte Note, da es keinen Numerus clausus gibt. Bestimmte Voraussetzungen zur Zulassung kann es aber trotzdem geben. „Das sind beispielsweise fachspezifische Besonderheiten wie Credit Points in bestimmten Bereichen, die Fachhochschulen und Universitäten selbst festlegen“, sagt Keller.
Und hier zeigt sich das Problem: Wer sich erst am Ende des Bachelors über Masterstudiengänge informiert, ist oft zu spät dran. Die Zulassungsvoraussetzungen vieler Masterstudiengänge sind nämlich so konzipiert, dass Studierende eigentlich schon den Bachelor im Hinblick auf den Master wählen müssen. Für Keller der falsche Weg: „Natürlich muss der Master eine inhaltliche Nähe zum Bachelor aufweisen“, sagt er. „Aber die Idee eines Bachelorstudiums ist doch, dass die Studierenden einen Überblick bekommen. Die Spezialisierung kann dann entweder im Master oder im Beruf folgen.“