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Giffey wurde rechtswidrig bevorzugt

Von Jochen Zenthöfer
Lesezeit: 3 Min.
Franziska Giffey (SPD)
Die Bundesfamilienministerin hätte für den Verstoß von Zitierregeln keine „Rüge“ durch die Freie Universität bekommen dürfen. Dafür fehlt es an einer Rechtsgrundlage, schreibt der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses.

Im August letzten Jahres, die Prüfung ihrer Doktorarbeit durch die Freie Universität war in vollem Gange, kündigte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey ihren Rücktritt für den Fall an, dass sie ihren akademischen Titel verliere. Es wäre das frühe Ende einer politischen Karriere gewesen, die Giffey nach den Plänen ihrer Partei noch auf das Amt der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin führen soll. Damit wäre die Sozialdemokratin, wenn sich an der Zuständigkeitsverteilung in der Berliner Landesregierung nichts ändert, auch Wissenschaftssenatorin und zuständig für die Universitäten.

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