Der elektronische Gerichtsdiener
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Künstliche Intelligenz darf nach Meinung der EU in die Justiz eingreifen. Aber wie weit darf sie dabei gehen? Unsere Gastautoren machen Vorschläge zu einer theoretischen Grenzziehung.
Vor einigen Jahren galten vernetzte Autos als Vorhut der Künstlichen Intelligenz. Heute beherrschen intelligente Fahrzeuge den Straßenverkehr nicht, sondern sie sollen dem Menschen helfen, ihn zu beherrschen. Sie bewahren ihn davor, aus Unachtsamkeit, Müdigkeit oder Emotionalität Dummheiten zu begehen.
In dieser vom Menschen beherrschbaren Unterstützungsfunktion ist die moderne Technik sinnvoll, weil sie Leben rettet und den Menschen vor seinen Schwächen schützt. Sie kann ihn allerdings nicht von seiner Verantwortung für den Straßenverkehr entlasten. Wenn ein „autonom entscheidendes“ Auto in einer unausweichlichen Situation den Verkehrstod eines rechtstreu an der Ampel wartenden Rentners herbeiführen würde, um ein Kind zu retten, das bei Rot über die Straße liefe, dann wäre das eine Tötungsentscheidung. Es gäbe ein Opfer, aber im Rechtssinn keinen Täter. Da hilft auch kein Taschenspielertrick, wie die elektronische Rechtspersönlichkeit.
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