Auch Betreuer können das Ziel verfehlen
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Ein „Plagiat“ in Dissertationen braucht immer jemanden der es übersehen hat Bild: dpa
Das Promotionsrecht ist gerade bei Plagiaten ungenau. Doch es geht auch Doktorväter und Doktormütter etwas an. Sie können die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ebenfalls verletzen.
Trotz der hohen Dichte an Doktorgraden in der deutschen Bevölkerung war das zerfaserte Hochschulverwaltungsrecht der Promotion lange eine weitgehend unbeachtete Materie. Aufmerksamkeit fand das Rechtsgebiet erst, seitdem – bisweilen getriebene – Hochschulen zahlreiche Doktorgrade wegen Plagiaten entzogen haben. Anders als es in der Öffentlichkeit bisweilen wahrgenommen wird, konzentriert sich die Aufdeckung von Plagiaten in Dissertationen keineswegs auf Personen im Rampenlicht der Politik. Universitäten entziehen mehr oder weniger routiniert immer wieder Doktorgrade, nur wird dies mangels öffentlichen Interesses an den Betroffenen in den allermeisten Fällen nicht publik. Prominente Fälle, die nur einen Bruchteil der Verfahren ausmachen, haben aber zu einer breiteren Sensibilisierung für redliche Zitierpraktiken beigetragen und zivilgesellschaftliches Engagement einer dezentralen Kontrolle durch die Wissenschaftsöffentlichkeit hervorgebracht.
Universitäten geht es hierbei nicht darum, persönliche Unwerturteile zu verhängen, und erst recht nicht darum, einen Doktorgrad gesellschaftlich unsichtbar zu machen. Die Pflege schmuckvollen Designs von Visitenkarten, Türschildern, Briefköpfen auf dem Jahrmarkt akademischer Eitelkeiten ist keine Hochschulaufgabe – so wie ein Doktorgrad auch kein „Doktortitel“ ist, als der er (nicht nur) vom Volksmund bisweilen fehlbezeichnet wird.
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