Biologische Grundlagen : Wie viele Geschlechter gibt es?
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 ist es seit dem 22. Dezember 2018 erlaubt, die Bezeichnung „divers“ in das Geburtenregister einzutragen. Der neue Zusatz lautet „wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann“. Eine lebhafte Debatte in der Öffentlichkeit und den Medien begleitet diese Ergänzung. Es wird von der Existenz eines dritten Geschlechts oder „Geschlechtervielfalt“ gesprochen. Die auch auf politischer Ebene von Ernsthaftigkeit geprägte Debatte zeugt von der Absicht, Diskriminierung von Menschen zu vermeiden, die sich nicht einem von zwei Geschlechtern zugehörig fühlen. Ein wichtiger Schritt für die formelle Anerkennung von Zwischenstufen zwischen „weiblich“ und „männlich“ sei damit vollzogen.
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