Biologische Grundlagen :
Wie viele Geschlechter gibt es?

Von Eberhard Passarge
Lesezeit: 6 Min.
Aktivistinnen und Aktivisten haben jahrelang dafür gekämpft: Seit 2018 kann man sich als „divers“ in das Geburtenregister eintragen lassen.
In der Debatte über das „dritte Geschlecht“ wird die Biologie vernachlässigt. Vor operativen Eingriffen und bei juristischen Festlegungen kann sie aber nützliches Fachwissen liefern.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 ist es seit dem 22. Dezember 2018 erlaubt, die Bezeichnung „divers“ in das Geburtenregister einzutragen. Der neue Zusatz lautet „wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann“. Eine lebhafte Debatte in der Öffentlichkeit und den Medien begleitet diese Ergänzung. Es wird von der Existenz eines dritten Geschlechts oder „Geschlechtervielfalt“ gesprochen. Die auch auf politischer Ebene von Ernsthaftigkeit geprägte Debatte zeugt von der Absicht, Diskriminierung von Menschen zu vermeiden, die sich nicht einem von zwei Geschlechtern zugehörig fühlen. Ein wichtiger Schritt für die formelle Anerkennung von Zwischenstufen zwischen „weiblich“ und „männlich“ sei damit vollzogen.

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